Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission treffen körperlich belastende Berufe besonders hart. In einem Dachdeckerbetrieb in Wernigerode wächst die Sorge, dass Beschäftigte künftig länger arbeiten oder bei einem früheren Renteneintritt Abschläge hinnehmen müssen. Noch ist die Rentenreform nicht beschlossen – entscheidend wird sein, welche Übergangs- und Härtefallregelungen die Bundesregierung vorsieht.

Wernigerode, 17. Juli 2026. Wer als Dachdecker arbeitet, trägt nicht nur Material und Werkzeug. Der Beruf verlangt Trittsicherheit, Kraft und Beweglichkeit – auf Leitern, Gerüsten und steilen Dachflächen, bei Hitze ebenso wie bei Kälte. Mit zunehmendem Alter wird das schwieriger. In einem Handwerksbetrieb in Wernigerode wird deshalb genau verfolgt, welche Folgen die geplante Rentenreform für Beschäftigte in körperlich fordernden Berufen haben könnte.

Sieben Menschen arbeiten in dem Familienunternehmen, vier von ihnen sind etwa 60 Jahre alt oder älter. Mehrere Beschäftigte berichten von Beschwerden an Rücken, Schultern, Händen und Gelenken. Technische Hilfen können einzelne Arbeitsschritte erleichtern, doch sie ersetzen die körperliche Arbeit auf dem Dach nicht. Für den Betrieb stellt sich daher eine nüchterne Frage: Wie lange können erfahrene Handwerker ihren Beruf tatsächlich noch ausüben?

Der Konflikt, der in Wernigerode sichtbar wird, reicht weit über den Harz hinaus. Im Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission 33 Empfehlungen für eine Neuordnung der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge vorgelegt. Mehrere Vorschläge betreffen unmittelbar den Zeitpunkt des Renteneintritts. Für Beschäftigte im Handwerk könnten sie bedeuten, länger im Beruf zu bleiben oder finanzielle Einbußen zu akzeptieren.

Rentenreform könnte das Eintrittsalter weiter anheben

Nach geltendem Recht steigt die Regelaltersgrenze bereits schrittweise auf 67 Jahre. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt grundsätzlich: Die reguläre Altersrente beginnt mit 67. Die Alterssicherungskommission will dieses Alter nach 2031 zusätzlich an die Entwicklung der Lebenserwartung koppeln.

Das vorgeschlagene Modell folgt einer festen Aufteilung. Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung um ein Jahr, sollen acht Monate auf eine längere Erwerbsphase und vier Monate auf eine längere Rentenzeit entfallen. Nach den Berechnungen der Kommission könnte die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 dadurch um etwa sechs Monate steigen – von 67 auf rund 67 Jahre und sechs Monate.

Für Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen wäre allerdings nicht nur die reguläre Altersgrenze entscheidend. Die Rentenreform greift auch bei den Möglichkeiten eines früheren Ausstiegs aus dem Erwerbsleben.

  • Der abschlagsfreie vorzeitige Renteneintritt nach mindestens 45 Versicherungsjahren soll entfallen.
  • Die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen soll frühestens mit 64 statt bisher mit 63 Jahren beginnen können.
  • Für gesundheitlich oder sozial besonders belastete Menschen sollen Härtefallregelungen geprüft werden.

Noch sind diese Vorschläge kein geltendes Recht. Die Kommission hat Empfehlungen formuliert, über deren Umsetzung Bundesregierung und Bundestag entscheiden müssen. Erst ein konkreter Gesetzentwurf wird zeigen, welche Teile der Rentenreform übernommen werden, wann sie in Kraft treten und für welche Jahrgänge Übergangsschutz gilt.

Warum die „Rente mit 63“ ein irreführender Begriff ist

In der öffentlichen Debatte fällt weiterhin häufig der Begriff „Rente mit 63“. Für viele Versicherte beschreibt er die heutige Rechtslage jedoch nicht mehr zutreffend. Die Bezeichnung stammt aus der Zeit, als besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren tatsächlich bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen konnten.

Das Eintrittsalter wurde seitdem schrittweise erhöht. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren derzeit frühestens mit 65 Jahren beziehen. Die reguläre Altersgrenze liegt bei 67 Jahren.

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, diesen abschlagsfreien Sonderweg künftig ganz abzuschaffen. Versicherte müssten dann entweder bis zur regulären Altersgrenze weiterarbeiten oder bei einem früheren Rentenbeginn Abschläge hinnehmen. Noch offen ist, welche Geburtsjahrgänge davon erfasst würden und wie bereits erworbene Erwartungen geschützt werden sollen.

Körperliche Arbeit folgt keiner statistischen Altersgrenze

Die Rentenreform gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten. Der Arbeitsalltag unterscheidet sich jedoch erheblich. Wer überwiegend am Schreibtisch arbeitet, ist anderen Belastungen ausgesetzt als ein Dachdecker, Maurer, Installateur oder Klempner.

Auf dem Dach geht es nicht nur um Ausdauer. Beschäftigte müssen schwere Materialien bewegen, in gebückter oder kniender Haltung arbeiten und auch bei ungünstiger Witterung sicher auftreten. Verschleißerscheinungen an Rücken und Gelenken können sich über Jahrzehnte summieren. Mitunter reicht ein technisches Hilfsmittel, um einzelne Handgriffe zu erleichtern. Die grundlegende Belastung des Berufs bleibt.

Der Wernigeröder Betrieb beschreibt damit ein Problem, das auch bundesweit viele Arbeitnehmer beschäftigt. In einer Auswertung des DGB-Index Gute Arbeit erklärten 40 Prozent der Befragten, sie gingen nicht davon aus, ihre derzeitige Tätigkeit bis zum gesetzlichen Rentenalter ausüben zu können. In körperlich besonders anspruchsvollen Berufsgruppen lag der Anteil deutlich höher.

Berufsgruppe Zweifel am Durchhalten bis zur Rente
Alle befragten Beschäftigten 40 Prozent
Hochbauberufe 66 Prozent
Sanitär, Heizung und Klempnerei 72 Prozent

Die Ergebnisse sind Selbsteinschätzungen. Sie sagen nicht voraus, wie viele Beschäftigte tatsächlich vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Sie zeigen aber, wie groß die Unsicherheit ist. Gerade im Handwerk zweifeln viele daran, ihren Beruf bis zur gesetzlichen Altersgrenze ohne erhebliche Einschränkungen fortführen zu können.

Die Rentenkommission kennt die sozialen Unterschiede

Auch die Alterssicherungskommission blendet diese Unterschiede nicht aus. In ihrem Bericht verweist sie darauf, dass Gesundheit und Lebenserwartung ungleich verteilt sind. Einkommen, Bildungsweg, Erwerbsbiografie und berufliche Belastung können beeinflussen, wie lange Menschen arbeiten und wie viele Jahre sie im Ruhestand verbringen.

Als Gegenmaßnahmen nennt die Kommission Prävention, Rehabilitation und altersgerechte Arbeitsplätze. Außerdem sollen Härtefälle besser berücksichtigt werden. Was das konkret bedeutet, bleibt allerdings ungeklärt. Noch ist nicht entschieden, ob bestimmte Berufsgruppen grundsätzlich als besonders belastet gelten sollen oder ob ausschließlich der individuelle Gesundheitszustand zählt.

Diese Frage dürfte für das Handwerk zentral werden. Eine Härtefallregelung wäre nur dann wirksam, wenn sie die Realität langjähriger körperlicher Arbeit erfasst. Entscheidend ist dabei nicht allein eine anerkannte Erkrankung. Auch nachlassende Beweglichkeit, chronische Beschwerden und ein erhöhtes Unfallrisiko können den Arbeitsalltag stark begrenzen, ohne sofort zu einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit zu führen.

Finanzielle Stabilität trifft auf berufliche Wirklichkeit

Die Rentenreform verfolgt ein nachvollziehbares finanzpolitisches Ziel. Wenn Menschen länger arbeiten, zahlen sie länger Beiträge und beziehen ihre Altersrente später. Das entlastet die gesetzliche Rentenversicherung in einer Gesellschaft, in der der Anteil älterer Menschen wächst.

Die Kommission argumentiert zudem, dass die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren nicht nur Beschäftigten in schweren Berufen zugutekommt. Nach ihrer Einschätzung profitieren davon überdurchschnittlich häufig Menschen mit stabilen Erwerbsverläufen, höheren Einkommen und vergleichsweise guter Gesundheit. Die bestehende Regelung sei deshalb nicht zielgenau genug.

Im Handwerk fällt der Blick anders aus. Dort geht es weniger um durchschnittliche Lebenserwartung als um die Frage, wie belastbar ein Mensch nach vier oder fünf Jahrzehnten körperlicher Arbeit noch ist. Ein höheres Rentenalter verlängert nicht automatisch die gesunde Erwerbszeit. Es kann auch dazu führen, dass Beschäftigte häufiger ausfallen, in weniger belastende Tätigkeiten wechseln müssen oder den Beruf vorzeitig verlassen.

Für kleinere Betriebe entsteht damit ein zusätzliches Problem. Erfahrene Mitarbeiter sind schwer zu ersetzen, zugleich lassen sich nicht alle Aufgaben auf jüngere Kollegen verlagern. Altersgerechte Arbeitsplätze sind im Handwerk möglich, aber nicht grenzenlos. Auf einer Baustelle bleiben viele Tätigkeiten körperlich anspruchsvoll – unabhängig davon, wie ein Betrieb organisiert ist.

Über den Konflikt entscheidet das Kleingedruckte der Reform

Für die Beschäftigten in Wernigerode steht derzeit kein unmittelbarer Verlust fest. Die Rentenreform ist nicht beschlossen, die Empfehlungen der Kommission sind noch keine gesetzliche Regelung. Auch der Zeitplan, mögliche Übergangsfristen und der Schutz älterer Jahrgänge sind offen.

Dennoch macht die Kritik aus dem Dachdeckerbetrieb den Kern der Debatte sichtbar. Eine einheitliche Altersgrenze trifft auf sehr unterschiedliche Berufsbiografien. Wer viele Jahre körperlich gearbeitet hat, bewertet ein zusätzliches halbes Jahr Erwerbszeit anders als jemand, dessen Arbeitsplatz sich leichter an das Alter anpassen lässt.

Ob die Rentenreform diesen Unterschied angemessen berücksichtigt, hängt deshalb weniger von ihrer großen Überschrift ab als von ihrer konkreten Ausgestaltung. Für das Handwerk werden vor allem drei Punkte entscheidend sein: ein verlässlicher Vertrauensschutz, praxistaugliche Härtefallregeln und realistische Möglichkeiten für einen früheren Ausstieg aus besonders belastenden Berufen.

Bis konkrete Gesetze vorliegen, bleibt die Sorge in Wernigerode eine Warnung, keine feststehende Folge. Sie zeigt jedoch, woran sich die Reform messen lassen muss: nicht nur an ihrer finanziellen Wirkung, sondern auch daran, ob sie der Wirklichkeit jahrzehntelanger körperlicher Arbeit gerecht wird.

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