Halberstadt. Für Halter von Freigängerkatzen in Halberstadt und mehreren Ortsteilen im Landkreis Harz ändern sich die Regeln. Der Stadtrat hat eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Sie betrifft nicht alle Katzen, sondern Tiere, denen unkontrollierter Freigang gewährt wird.

Wer in Halberstadt eine solche Katze hält, muss sich künftig auf drei zentrale Pflichten einstellen: Kastration, Kennzeichnung und Registrierung. Damit wird die Verordnung zu einem konkreten Servicethema für Katzenhalter in der Kernstadt und im Harzvorland.

Was sich für Freigänger-Halter in Halberstadt und im Harzvorland ändert

Der Stadtrat Halberstadt hat die Katzenschutzverordnung am 2. Juli 2026 beschlossen. Nach dem vorliegenden Verordnungstext geht es um freilaufende Katzen. Gemeint sind Katzen in menschlicher Obhut, denen dauerhaft, regelmäßig oder auch unregelmäßig unkontrollierter Freigang gewährt wird.

Für Halter solcher Tiere bedeutet das: Die Katzen müssen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Als Register werden im Verordnungstext unter anderem Tasso und FINDEFIX genannt.

Welche Katzen betroffen sind

Die Regelung richtet sich nicht pauschal an alle Katzenhalter. Betroffen sind freilaufende Katzen. Reine Wohnungskatzen ohne Freigang fallen nach dem belegten Verordnungstext nicht unter diese Definition.

Die Kastration soll spätestens ab dem vollendeten fünften Lebensmonat erfolgen. Für bereits gehaltene freilaufende Katzen sieht die Verordnung eine Übergangsfrist vor.

Fristen: Warum Halter im Landkreis Harz die Bekanntmachung beachten müssen

Die Pflichten gelten nicht automatisch vollständig ab dem Tag des Ratsbeschlusses. Nach dem Verordnungstext treten die Regelungen am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Für die Umsetzung ist eine Frist von neun Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.

Der genaue Fristablauf hängt deshalb davon ab, wann die Verordnung öffentlich bekannt gemacht wird. Katzenhalter in Halberstadt sollten diesen Zeitpunkt im Blick behalten, um Kennzeichnung, Registrierung und Kastration rechtzeitig zu organisieren.

Diese Orte im Stadtgebiet Halberstadt sind erfasst

Der regionale Geltungsbereich ist konkret: Die Verordnung gilt für das Stadtgebiet Halberstadt einschließlich der Ortsteile Aspenstedt, Athenstedt am Huy, Emersleben, Klein Quenstedt, Langenstein, Sargstedt am Huy und Schachdorf Ströbeck.

Damit betrifft die Regelung nicht den gesamten Landkreis Harz, sondern Halberstadt und die genannten Ortsteile. Für Tierhalter dort ist sie ein lokales Servicethema mit praktischen Folgen.

Bußgeld bei Verstößen möglich

Wer gegen die Vorgaben verstößt, kann nach der Verordnung eine Ordnungswidrigkeit begehen. Der vorgesehene Bußgeldrahmen reicht bis zu 5.000 Euro.

Offen bleibt derzeit, wie die Stadt die Umsetzung im Alltag organisiert, welche Nachweise im Einzelfall verlangt werden und an welche Stelle sich Halter bei Fragen wenden sollen. Gesichert ist aber: Für Freigängerkatzen in Halberstadt werden verbindliche Vorgaben eingeführt.

Was Katzenhalter jetzt prüfen sollten

  • ob die eigene Katze Freigang hat und damit unter die Verordnung fällt
  • ob Kennzeichnung und Registrierung bereits erledigt sind
  • ob bei nicht kastrierten Freigängerkatzen tierärztlicher Rat eingeholt werden sollte
  • wann die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Halberstadt erfolgt

Für Halberstadt und die betroffenen Ortsteile im Landkreis Harz ist die Katzenschutzverordnung damit mehr als ein formaler Ratsbeschluss. Katzenhalter sollten frühzeitig klären, welche Schritte für ihr Tier nötig sind, statt erst kurz vor Ablauf der Übergangsfrist zu reagieren.

Mehr zum Thema: Harzregion Verkehr, Harzregion Hochzeit.