
Goslar, 30. Januar 2026 – In den historischen Mauern der Kaiserpfalz endete ein Verkehrsgerichtstag, der weniger Raum für Symbolik ließ als für Erwartungsdruck. Drei Tage lang wurde intensiv beraten, gestritten und abgewogen. Zum Abschluss steht eine nüchterne, eindringliche Botschaft: Die Verkehrssicherheit in Deutschland braucht nicht neue Ankündigungen, sondern spürbare politische Entscheidungen.
Mit dem Ende des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags (VGT) in Goslar richtet sich der Blick nun unmissverständlich nach Berlin und in die Länder. Juristinnen, Verkehrsfachleute, Polizeivertreter, Wissenschaftler und Verbände haben ihre Arbeit getan. Die Empfehlungen liegen auf dem Tisch, detailliert, fachlich fundiert und breit abgestimmt. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) bringt die Erwartungshaltung auf eine kurze Formel: Jetzt sind Bund und Länder in der Pflicht, aus Erkenntnissen verbindliche Maßnahmen zu machen.
Der Verkehrsgerichtstag Goslar gilt seit Jahrzehnten als Seismograf für verkehrspolitische Entwicklungen in Deutschland. Was hier beraten und beschlossen wird, findet häufig seinen Weg in Gesetzestexte, Verordnungen oder Verwaltungspraxis. Entsprechend hoch ist die Aufmerksamkeit, wenn der DVR und andere Institutionen am Ende nicht nur Bilanz ziehen, sondern konkrete Forderungen formulieren.
Der Verkehrsgerichtstag Goslar als Taktgeber der Verkehrspolitik
Vom 28. bis 30. Januar 2026 stand Goslar erneut im Zentrum der verkehrsrechtlichen Debatte. Mehr als 1.500 Teilnehmende aus Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Verbandswesen kamen zusammen, um aktuelle Fragen der Verkehrssicherheit, des Verkehrsrechts und der Prävention zu diskutieren. In acht Arbeitskreisen wurden zentrale Themen aufgegriffen, die den Alltag auf deutschen Straßen unmittelbar betreffen.
Der Verkehrsgerichtstag Goslar verfolgt dabei traditionell einen praxisnahen Ansatz. Es geht weniger um abstrakte Leitbilder als um konkrete Regelungslücken, Vollzugsprobleme und neue Risiken im Straßenverkehr. Genau dieser Fokus prägte auch die diesjährige Veranstaltung. Die Diskussionen reichten von der Qualität der Fahrausbildung über Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr bis hin zu digitalen Kontrollinstrumenten gegen Ablenkung.
Im Mittelpunkt stand dabei immer wieder die Frage, wie die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten nachhaltig gesenkt werden kann. Die Vision Zero – das langfristige Ziel eines Straßenverkehrs ohne Todesopfer – diente vielen Arbeitskreisen als normative Leitlinie, ohne dabei den Blick für rechtliche und praktische Umsetzbarkeit zu verlieren.
Verkehrssicherheit zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Ein zentrales Spannungsfeld zog sich durch nahezu alle Debatten: Der politische Anspruch an mehr Verkehrssicherheit ist hoch, die Realität auf den Straßen jedoch ernüchternd. Trotz moderner Fahrzeugtechnik, Assistenzsystemen und verbesserter Infrastruktur bleiben Unfälle mit schweren Folgen ein alltägliches Risiko. Der Verkehrsgerichtstag Goslar machte deutlich, dass rechtliche Instrumente und Präventionsstrategien nicht Schritt gehalten haben mit gesellschaftlichen und technischen Veränderungen.
Besonders deutlich wurde dies bei Themen wie Ablenkung durch mobile Endgeräte oder der wachsenden Bedeutung des Rad- und Pedelec-Verkehrs. Hier stoßen bestehende Regelungen zunehmend an ihre Grenzen. Die Experten in Goslar plädierten dafür, nicht nur neue Tatbestände zu schaffen, sondern bestehende Regeln konsequenter durchzusetzen.
Die Forderungen des DVR: Konsequenz statt Symbolpolitik
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat nutzte den Abschluss des Verkehrsgerichtstags Goslar, um seine Erwartungen klar zu formulieren. Der Tenor: Die fachliche Vorarbeit ist geleistet, nun müsse die Politik handeln. Aus Sicht des DVR reichen Absichtserklärungen und wohlklingende Programme nicht aus, um die Verkehrssicherheit spürbar zu verbessern.
Im Zentrum der DVR-Forderungen stehen mehrere Handlungsfelder, die auch in den Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags deutlich hervortreten:
Qualitätsoffensive in der Fahrausbildung
Die Ausbildung von Fahranfängerinnen und Fahranfängern wurde in Goslar intensiv diskutiert. Ein bundesweit einheitlicher Referenzlehrplan für Mindestausbildungsinhalte soll sicherstellen, dass die Qualität der Fahrausbildung nicht vom Wohnort oder wirtschaftlichen Zwängen abhängt. Der Verkehrsgerichtstag Goslar sprach sich dafür aus, Ausbildungsinhalte stärker an realen Verkehrssituationen auszurichten.
- Einführung verbindlicher Mindeststandards für Theorie- und Praxisausbildung
- Ergänzender Einsatz digitaler Lernformate und Fahrsimulatoren
- Stärkere Gewichtung von Gefahrenwahrnehmung und defensivem Fahrverhalten
Auch das Begleitete Fahren ab 17 wurde erneut aufgegriffen. Frühere Erfahrungen zeigen, dass ein längerer begleiteter Lernprozess positive Effekte auf das Unfallrisiko junger Fahrerinnen und Fahrer haben kann. Der Verkehrsgerichtstag Goslar sieht hier Potenzial für eine Weiterentwicklung bestehender Modelle.
Alkohol, Fahrrad und Pedelec: Regelungslücken schließen
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Umgang mit Alkohol im Radverkehr. Während für Kraftfahrzeuge klare Promillegrenzen gelten, blieb der Fahrrad- und Pedelec-Verkehr lange Zeit rechtlich weniger differenziert betrachtet. Der Verkehrsgerichtstag Goslar empfahl, ab 1,1 Promille einen Ordnungswidrigkeitstatbestand einzuführen, um Risiken besser zu sanktionieren und präventiv zu wirken.
Aus Sicht der Fachleute ist diese Regelung kein Selbstzweck, sondern ein Instrument, um die Gleichwertigkeit der Verkehrsteilnehmer zu unterstreichen. Auch Radfahrende tragen Verantwortung – für sich selbst und für andere.
Ablenkung im Straßenverkehr wirksamer bekämpfen
Die Nutzung von Smartphones während der Fahrt gilt als eines der größten Unfallrisiken im modernen Straßenverkehr. Der Verkehrsgerichtstag Goslar machte deutlich, dass bestehende Kontrollmechanismen nicht ausreichen. Diskutiert wurde die Schaffung einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage für technische Kontrollsysteme, die Ablenkungsverstöße automatisiert erfassen können.
- Rechtssichere Grundlage für technische Überwachungssysteme
- Erhöhung der Abschreckungswirkung durch konsequente Sanktionen
- Kombination von Kontrolle, Aufklärung und Prävention
Die Debatte zeigte zugleich die Sensibilität des Themas. Datenschutz, Verhältnismäßigkeit und Akzeptanz in der Bevölkerung spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung solcher Maßnahmen.
Empfehlungen mit politischem Gewicht
Die Beschlüsse des Verkehrsgerichtstags Goslar haben keinen Gesetzescharakter. Dennoch entfalten sie seit jeher erhebliche Wirkung. Ministerien, Parlamente und Verwaltungen orientieren sich häufig an den in Goslar formulierten Empfehlungen. Der DVR und andere Verbände kündigten an, den politischen Prozess aufmerksam zu begleiten.
Die Erwartung ist klar formuliert: Bund und Länder sollen die Empfehlungen prüfen, priorisieren und zeitnah in konkrete Regelungen überführen. Dazu gehören nicht nur Gesetzesänderungen, sondern auch ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen für Vollzug und Prävention.
Gerade im föderalen System Deutschlands liegt hier eine besondere Herausforderung. Verkehrssicherheit ist eine Querschnittsaufgabe, die Zuständigkeiten auf verschiedenen Ebenen bündelt. Der Verkehrsgerichtstag Goslar hat gezeigt, dass fachlicher Konsens möglich ist – nun geht es um politische Abstimmung und Umsetzungswillen.
Zwischen Aufbruch und Bewährungsprobe
Mit dem Ende des Verkehrsgerichtstags Goslar beginnt eine Phase, in der sich zeigen wird, wie ernst es Politik und Verwaltung mit der Verkehrssicherheit meinen. Die Empfehlungen sind klar formuliert, die Problemlagen bekannt. Ob daraus verbindliche Regeln, spürbare Kontrollen und langfristige Präventionsstrategien entstehen, wird maßgeblich darüber entscheiden, ob sich die Vision Zero dem Alltag auf deutschen Straßen annähert oder ein fernes Ziel bleibt.
Goslar hat geliefert. Die Fachwelt hat ihre Hausaufgaben gemacht. Nun liegt es an Bund und Ländern, aus Erkenntnissen Handeln werden zu lassen – und aus Worten konkrete Schritte für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.







