Sachsen-Anhalt

Harz wird zur Filmkulisse Polizei Burg stoppt drei E-Roller ohne Versicherung – Verstöße gegen Pflichtversicherungsgesetz nach Kennzeichenwechsel festgestellt

In Burg im Jerichower Land hat die Polizei innerhalb eines Tages drei Fahrer von E-Rollern ohne gültigen Versicherungsschutz gestoppt. Die Kontrollen erfolgten kurz nach Beginn des neuen Versicherungsjahres, in dem zahlreiche Fahrzeuge mit abgelaufenem Kennzeichen unterwegs sind. In allen Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet, weitere Kontrollen im Stadtgebiet sind angekündigt.

Burg, 12. März 2026 – Gleich mehrere Verstöße gegen die Versicherungspflicht bei E-Rollern hat die Polizei im Stadtgebiet von Burg festgestellt. Innerhalb weniger Stunden stoppten Beamte drei Fahrer, deren Fahrzeuge nicht über den vorgeschriebenen Haftpflichtschutz verfügten. Für alle Beteiligten endete die Kontrolle mit einer Strafanzeige und der sofortigen Untersagung der Weiterfahrt.

Mehrere Kontrollen an einem Tag im Stadtgebiet

Die Einsätze fanden am 10. März an verschiedenen Orten in Burg statt. Nach Angaben der Polizei handelte es sich um routinemäßige Kontrollen, wie sie nach Beginn des neuen Versicherungsjahres regelmäßig durchgeführt werden. Dabei fiel den Beamten auf, dass mehrere E-Roller mit abgelaufenen oder fehlenden Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr unterwegs waren.

Gerade in den ersten Wochen nach dem Wechsel des Versicherungszeitraums registriert die Polizei vermehrt Verstöße. Viele Nutzer erneuern den Versicherungsschutz zu spät oder sind sich nicht bewusst, dass das Kennzeichen jedes Jahr gewechselt werden muss. Für die Beamten gehört diese Phase deshalb zu den arbeitsintensivsten Zeiten bei Verkehrskontrollen mit E-Scootern.

Kontrolle in der Schartauer Straße

Der erste Fall ereignete sich zur Mittagszeit während einer Fußstreife in der Schartauer Straße. Dort überprüften Polizeibeamte einen E-Roller, an dem noch ein Kennzeichen aus dem vergangenen Versicherungsjahr angebracht war. Damit bestand kein gültiger Haftpflichtschutz mehr.

Der 23-jährige Fahrzeughalter nutzte den Roller dennoch im öffentlichen Verkehrsraum. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Ohne gültige Versicherung darf ein E-Roller nicht im Straßenverkehr betrieben werden.

Zweiter Verstoß auf der Zerbster Chaussee

Nur kurze Zeit später kontrollierten Regionalbereichsbeamte einen weiteren Fahrer auf dem Radweg der Zerbster Chaussee. Auch hier stellten die Beamten fest, dass der E-Roller nicht versichert war. Ein aktuelles Versicherungskennzeichen fehlte vollständig.

Gegen den 44-jährigen Fahrer wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet. Wie in solchen Fällen üblich, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt, bis ein gültiger Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann. Die Polizei weist darauf hin, dass die Nutzung eines nicht versicherten Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr eine Straftat darstellt.

Jugendlicher mit abgelaufenem Kennzeichen gestoppt

Am Nachmittag stoppten Polizeibeamte auf der Magdeburger Chaussee einen weiteren E-Roller. Das Fahrzeug trug ein Kennzeichen, das nicht mehr gültig war. Der Fahrer, ein 17-Jähriger, konnte keinen aktuellen Versicherungsnachweis vorlegen.

Die Beamten fertigten Anzeigen gegen den Fahrer sowie gegen den Halter des Rollers. Auch in diesem Fall durfte das Fahrzeug nicht weiter benutzt werden. Nach Angaben der Polizei kommt es häufig vor, dass Jugendliche mit Fahrzeugen unterwegs sind, deren Versicherung nicht erneuert wurde.

Warum E-Roller eine Pflichtversicherung brauchen

E-Scooter zählen rechtlich zu den Kraftfahrzeugen und dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung genutzt werden. Der Versicherungsschutz wird durch ein kleines Kennzeichen nachgewiesen, das jedes Jahr seine Farbe wechselt. Wer nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch mit dem alten Schild fährt, gilt als nicht versichert.

Der Gesetzgeber schreibt die Versicherungspflicht vor, um Schäden bei Unfällen abzusichern. Kommt es ohne Haftpflichtschutz zu einem Zusammenstoß, müssen Fahrer oder Halter die Kosten selbst tragen. Gerade bei Personenschäden kann das erhebliche finanzielle Folgen haben.

Wechsel des Versicherungsjahres am 1. März

Das Versicherungsjahr für E-Roller beginnt jedes Jahr am 1. März. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch Kennzeichen der neuen Saison gültig. In den Wochen danach führen Polizeidienststellen regelmäßig verstärkte Kontrollen durch, weil erfahrungsgemäß viele Fahrzeuge noch mit alten Kennzeichen unterwegs sind.

  • Versicherungsjahr startet am 1. März
  • Jährlich neue Farbe des Versicherungskennzeichens
  • Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat
  • Auch Halter können belangt werden

Nach Angaben der Polizei unterschätzen viele Nutzer die rechtlichen Konsequenzen. Anders als bei kleineren Verkehrsverstößen handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um ein Strafverfahren. Neben Geldstrafen drohen auch Punkte im Fahreignungsregister.

E-Scooter im Alltag – häufige Verstöße nach Versicherungswechsel

Die aktuelle Serie von Kontrollen ist kein Einzelfall. Bereits in den Tagen zuvor hatte die Polizei im Stadtgebiet von Burg mehrere ähnliche Verstöße festgestellt. Immer wieder werden E-Roller ohne gültige Versicherung, ohne Kennzeichen oder mit technischen Mängeln angehalten.

Mit der wachsenden Zahl von E-Scootern im Straßenverkehr steigt auch die Zahl der Kontrollen. Die Fahrzeuge sind schnell verfügbar, vergleichsweise günstig und vor allem bei jungen Fahrern beliebt. Gleichzeitig gelten für sie klare gesetzliche Regeln, die häufig nicht ausreichend bekannt sind.

Zu den häufigsten Verstößen gehören:

  • abgelaufenes Versicherungskennzeichen
  • fehlender Haftpflichtschutz
  • Nutzung durch Personen unter 14 Jahren
  • technisch veränderte Fahrzeuge

Nach Einschätzung der Polizei treten solche Fälle besonders häufig im Frühjahr auf. Viele Besitzer stellen ihre Fahrzeuge über den Winter ab und vergessen, rechtzeitig eine neue Versicherung abzuschließen.

Kontrollen sollen fortgesetzt werden

Die Polizei kündigte an, die Überwachung im Stadtgebiet von Burg fortzusetzen. Ziel sei es, die Zahl der Verstöße zu reduzieren und das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer zu senken. Gerade bei E-Rollern könne ein Unfall schnell zu hohen Schäden führen, wenn kein Versicherungsschutz besteht.

Beamte rechnen damit, dass auch in den kommenden Wochen weitere Fahrer ohne gültige Versicherung unterwegs sein werden. Deshalb sollen Verkehrskontrollen verstärkt stattfinden, vor allem in Bereichen mit hohem Aufkommen von E-Scootern.

Strafverfahren statt Verwarnung

Wer mit einem nicht versicherten E-Roller fährt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Anders als bei vielen Verkehrsverstößen reicht eine Verwarnung nicht aus. Die Polizei ist verpflichtet, eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufzunehmen.

In der Praxis bedeutet das, dass die Staatsanwaltschaft über den weiteren Verlauf entscheidet. Je nach Einzelfall können Geldstrafen verhängt werden. In schweren Fällen sind auch weitere Konsequenzen möglich, etwa wenn zusätzlich andere Verkehrsverstöße vorliegen.

Auch Fahrzeughalter können zur Verantwortung gezogen werden. Wer zulässt, dass ein nicht versicherter Roller benutzt wird, macht sich ebenfalls strafbar. Die Polizei weist deshalb darauf hin, dass Besitzer den Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen sollten.

Mehr Aufmerksamkeit für neue Mobilität

Die zunehmende Verbreitung von E-Scootern hat den Straßenverkehr in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Für viele Menschen gehören die kleinen Fahrzeuge inzwischen zum Alltag. Gleichzeitig stellen sie Polizei und Behörden vor neue Aufgaben, weil Regeln eingehalten und kontrolliert werden müssen.

Die aktuellen Fälle in Burg zeigen, dass die Versicherungspflicht weiterhin ein zentrales Thema bleibt. Besonders rund um den Wechsel des Versicherungsjahres kommt es immer wieder zu Verstößen. Für die Polizei ist das ein Anlass, Kontrollen konsequent fortzuführen.

Regeln gelten auch für kurze Fahrten

Nach Angaben der Beamten spielt es keine Rolle, wie weit ein Fahrer unterwegs ist. Auch kurze Fahrten im Stadtgebiet dürfen nur mit gültigem Versicherungsschutz erfolgen. Wer ohne Kennzeichen fährt, riskiert nicht nur eine Anzeige, sondern auch erhebliche Kosten im Schadensfall.

Die Polizei appelliert deshalb an alle Nutzer von E-Scootern, vor der ersten Fahrt im neuen Versicherungsjahr zu prüfen, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist. Nur so lasse sich vermeiden, dass aus einer einfachen Kontrolle ein Strafverfahren wird.

Kontrollen zeigen Wirkung

Ob die aktuellen Maßnahmen zu weniger Verstößen führen, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Fest steht bereits jetzt, dass die Zahl der Beanstandungen nach Beginn des Versicherungsjahres regelmäßig ansteigt. Für die Polizei gehört diese Zeit deshalb zu den wichtigsten Phasen bei der Verkehrsüberwachung.

Die drei gestoppten E-Roller-Fahrer in Burg stehen beispielhaft für ein Problem, das jedes Jahr erneut auftritt. Mit weiteren Kontrollen will die Polizei verhindern, dass unversicherte Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen – und damit ein Risiko für andere werden.

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Über den Autor

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Ich bin im Herzen des Harzes aufgewachsen; Diese mystische und sagenumwobene Region inspirierte mich schon früh. Heute schreibe ich aus Leidenschaft, wobei ich die Geschichten und Legenden meiner Heimat in meinen Werken aufleben lasse. Der Harz ist nicht nur meine Heimat, sondern auch meine Muse.