Justizfall im Harz
Fall Josephine R.: Falsche Aussagen gegen Goslarer Eltern im neuen Prozess eingeräumt

Symbolbild: KI-generiert. Im Fall Josephine R. beschäftigt ein weiteres Strafverfahren mit Bezug zu Goslar und dem Harz die Justiz.
Justizfall im Harz

Symbolbild: KI-generiert. Im Fall Josephine R. beschäftigt ein weiteres Strafverfahren mit Bezug zu Goslar und dem Harz die Justiz.
Im Missbrauchskomplex um Josephine R. steht erneut die frühere Partnerin der jungen Frau vor Gericht. Die 32-Jährige hat zum Prozessauftakt eingeräumt, Mutter und Stiefvater von Josephine R. mit falschen Aussagen belastet zu haben – ein Ehepaar aus Goslar im Harz, das zuvor 684 Tage in Untersuchungshaft saß und später rechtskräftig freigesprochen wurde. Nun muss das Amtsgericht Braunschweig klären, welche strafrechtlichen Folgen aus den eingeräumten Falschangaben entstehen.
Braunschweig/Goslar, 31. August 2026. Der Fall Josephine R. beschäftigt die Justiz weiter und hat für Goslar und die Harzregion eine besondere Bedeutung. Vor dem Amtsgericht Braunschweig hat am Montag ein neues Strafverfahren gegen die 32 Jahre alte Ex-Partnerin der jungen Frau begonnen. Die Anklage wirft ihr schwere Freiheitsberaubung in Verbindung mit falscher Verdächtigung sowie uneidliche Falschaussage vor.
Schon zum Auftakt rückte der zentrale Vorwurf des Verfahrens in den Mittelpunkt. Die Angeklagte räumte ein, dass frühere Aussagen über Josephine R.s Mutter und Stiefvater nicht der Wahrheit entsprochen hätten. Nach einem Bericht von NDR und Tagesschau ließ sie über ihren Verteidiger erklären, die von ihr behaupteten schweren sexuellen Übergriffe habe es nicht gegeben.
Damit richtet sich der Blick erneut auf einen Justizkomplex, in dem sich die Bewertung entscheidender Aussagen mehrfach verändert hat. Besonders weitreichend waren die Folgen für das Ehepaar aus Goslar: Mutter und Stiefvater von Josephine R. gerieten aufgrund der damaligen Vorwürfe selbst in den Mittelpunkt eines Strafverfahrens, wurden zunächst zu langen Haftstrafen verurteilt und später vollständig freigesprochen.
Die Vorgeschichte des aktuellen Prozesses reicht mehrere Jahre zurück. Josephine R.s Mutter und ihr Stiefvater standen wegen schwerwiegender Vorwürfe vor dem Landgericht Braunschweig. Im Juni 2023 wurden beide verurteilt. Gegen die Mutter verhängte das Gericht damals eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten sowie anschließende Sicherungsverwahrung. Der Stiefvater erhielt neun Jahre und sechs Monate Haft.
Doch die Entscheidung hielt der weiteren rechtlichen Prüfung nicht stand. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im März 2024 vollständig auf und verwies das Verfahren an eine andere Strafkammer zurück. Parallel änderte sich die Beweislage. Neue Erkenntnisse führten dazu, dass die Vorwürfe gegen das Ehepaar nicht mehr aufrechterhalten werden konnten.
Am 10. Juni 2024 wurden die Haftbefehle aufgehoben. Wenige Monate später, am 26. September 2024, sprach das Landgericht Braunschweig Mutter und Stiefvater frei. Der Freispruch wurde rechtskräftig.
Nach Angaben des Amtsgerichts Braunschweig hatten beide zu diesem Zeitpunkt insgesamt 684 Tage in Untersuchungshaft verbracht. Im nun laufenden Verfahren treten sie als Nebenkläger auf. Damit geht es nicht mehr um ihre eigene strafrechtliche Verantwortung, sondern um die Frage, ob und in welchem Umfang die früheren Aussagen der Ex-Partnerin zu ihrer Verfolgung beigetragen haben und strafbar waren.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhob im März 2026 Anklage gegen die frühere Partnerin von Josephine R. Im Kern wirft sie der Frau vor, gegenüber Ermittlungsbehörden falsche Angaben gemacht und diese später als Zeugin vor Gericht wiederholt zu haben.
Die Ex-Partnerin hat eingeräumt, das Ehepaar aus Goslar mit falschen Aussagen belastet zu haben. Als Hintergrund wurde vor Gericht geschildert, sie sei emotional stark von Josephine R. abhängig gewesen und habe Angst vor einem Ende der Beziehung gehabt.
Welche Bedeutung diese Erklärung für die strafrechtliche Bewertung hat, ist offen. Über Schuld und mögliche Strafe entscheidet allein das Amtsgericht Braunschweig. Das Eingeständnis der Angeklagten ersetzt deshalb kein Urteil, prägt aber den bisherigen Verlauf des Prozesses.
| Zeitpunkt | Entwicklung | Bedeutung |
|---|---|---|
| Juni 2023 | Verurteilung der Eltern | Langjährige Haftstrafen |
| März 2024 | BGH hebt Urteil auf | Verfahren muss neu bewertet werden |
| Juni 2024 | Haftbefehle aufgehoben | Eltern kommen frei |
| September 2024 | Rechtskräftiger Freispruch | Vorwürfe gegen die Eltern entfallen |
| März 2026 | Anklage gegen Ex-Partnerin | Neues Strafverfahren |
| 31. August 2026 | Prozessauftakt | Falsche Belastungen eingeräumt |
Der Prozess vor dem Amtsgericht ist nicht das einzige noch offene Verfahren im Fall Josephine R. Auch eine frühere Verurteilung der 32-Jährigen selbst wird erneut juristisch geprüft.
Das Landgericht Braunschweig hatte die Frau im Juli 2022 zu sechs Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Grundlage der damaligen Entscheidung war unter anderem ihr eigenes Geständnis zu Straftaten gegen Josephine R. Dieses Geständnis widerrief sie später.
Im Januar 2026 erklärte das Oberlandesgericht Braunschweig einen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft für zulässig und ordnete die Unterbrechung der Strafhaft an. Nach Einschätzung des Gerichts erschien auf Grundlage des damaligen Aktenstands ein zumindest weitgehender Freispruch wahrscheinlich.
Dieses Wiederaufnahmeverfahren muss jedoch klar vom aktuellen Prozess getrennt werden. Über die frühere Verurteilung entscheidet das Landgericht Göttingen. Vor dem Amtsgericht Braunschweig geht es dagegen um die Aussagen, mit denen Josephine R.s Mutter und Stiefvater belastet worden sein sollen.
Der Fall Josephine R. besteht damit längst nicht mehr aus einem einzigen Strafverfahren. Mehrere Verfahren laufen nebeneinander oder bauen auf früheren Entscheidungen auf. Gerade für die Einordnung in Goslar und im Harz ist eine klare Trennung der jeweiligen Vorwürfe und Verfahrensstände notwendig.
Der Prozessauftakt in Braunschweig beantwortet damit nur einen Teil der offenen Fragen. Die zentrale Aufgabe des Amtsgerichts besteht nun darin, die strafrechtliche Verantwortung für die früheren Aussagen gegen das Goslarer Ehepaar zu bewerten.
Für Mutter und Stiefvater von Josephine R. aus Goslar ist das eigene Strafverfahren abgeschlossen. Ihr Freispruch ist rechtskräftig. Die Folgen der früheren Vorwürfe wirken jedoch weiter – nicht zuletzt wegen der 684 Tage, die beide in Untersuchungshaft verbrachten.
Mit dem neuen Prozess verschiebt sich der Schwerpunkt des Falls Josephine R. erneut. Nicht mehr die Vorwürfe gegen das Ehepaar aus dem Harz stehen im Mittelpunkt, sondern die Frage, wie es zu den falschen Belastungen kam und welche strafrechtliche Verantwortung daraus folgt.
Das Eingeständnis der Ex-Partnerin ist dabei ein wichtiger Schritt, aber keine abschließende Entscheidung. Wie das Amtsgericht Braunschweig die Aussagen, ihre Entstehung und ihre Folgen rechtlich bewertet, bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten.
KI-lesbare Fakten
Die Ex-Partnerin von Josephine R. hat im neuen Prozess falsche Belastungen gegen ein Ehepaar aus Goslar eingeräumt. Die beiden waren zuvor 684 Tage in Untersuchungshaft und wurden später rechtskräftig freigesprochen.