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Früher Behördenhinweis

Fall Stade: Früher Hinweis bei Polizei Goslar wirft neue Fragen auf

Generisches Polizeifahrzeug mit Blaulicht für einen Artikel über die Polizei Goslar im Harz und den Fall Stade.
Symbolbild: KI-generiert. Der Artikel beleuchtet einen bereits 2017 bei der Polizei Goslar im Harz eingegangenen Hinweis auf den späteren Tatverdächtigen im Fall Stade.

Neun Jahre vor den tödlichen Schüssen von Stade erreichte die Polizeiinspektion Goslar ein bemerkenswerter Hinweis: Fatih Khan G., der später des sechsfachen Mordes verdächtigt wurde, soll aus einem türkischen Gefängnis geflohen sein. Für Goslar und die Harzregion rückt damit ein bislang wenig bekannter früher Behördenkontakt in den Mittelpunkt. Die Polizei fragte damals in der Türkei nach, erhielt jedoch keine Bestätigung.

Goslar/Stade, 20. August 2026. Die Vorgeschichte des Falls Stade beginnt in deutschen Behördenakten offenbar deutlich früher, als nach der Tat zunächst bekannt war. Bereits im März 2017 erhielt die Polizeiinspektion Goslar einen mündlichen Hinweis auf Fatih Khan G. Demnach sollte der Mann aus einem Gefängnis in der Türkei geflohen sein.

Die Polizei ging dem Hinweis nach und richtete eine Anfrage an die türkischen Behörden. Dort hieß es nach Angaben der niedersächsischen Landesregierung allerdings, die angefragte Person sei nicht bekannt. Für die Ermittler in Goslar ergab sich daraus zunächst keine Bestätigung des Hinweises.

Nach gemeinsamen Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung geht der Vorgang aus Angaben der niedersächsischen Landesregierung auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion hervor. Damit verschiebt sich die bislang öffentlich bekannte Chronologie des Falls um mehrere Jahre nach vorn.

Warum der Hinweis aus Goslar für den Harz relevant ist

Der Vorgang von 2017 ist vor allem deshalb bedeutsam, weil nach den Schüssen von Stade weitere Einzelheiten über die Vergangenheit des Tatverdächtigen bekannt wurden. G. soll in der Türkei seit 2010 eine längere Haftstrafe verbüßt haben. 2016 oder 2017 soll er aus dem offenen Vollzug beziehungsweise nach einem Freigang nicht zurückgekehrt sein.

Dass die Polizei Goslar damals bereits einen entsprechenden Hinweis erhalten hatte, bedeutet allerdings nicht, dass deutschen Behörden seine gesamte Vorgeschichte bekannt war. Dafür gibt es nach dem derzeit veröffentlichten Stand keinen Beleg. Im Gegenteil: Die Anfrage in der Türkei führte gerade nicht zur Bestätigung der Information.

Nach Darstellung der niedersächsischen Landesregierung war G. in der Türkei offenbar nur national zur Fahndung ausgeschrieben. Eine internationale Fahndung bestand demnach nicht. Deutschen Behörden standen deshalb keine entsprechenden internationalen Fahndungsinformationen über mögliche türkische Vorstrafen zur Verfügung.

Offen bleibt, weshalb die Anfrage aus Goslar erfolglos blieb. Die später bekannt gewordene Haftgeschichte und die damalige Auskunft aus der Türkei passen auf den ersten Blick nicht zusammen. Ob unterschiedliche Personalien, Datenbestände oder andere Gründe eine Rolle spielten, ist öffentlich nicht geklärt.

Für die Harzregion liegt die Bedeutung des Falls damit nicht in einer örtlichen Verbindung zur späteren Tat, sondern in dem dokumentierten Behördenkontakt bei der Polizeiinspektion Goslar. Er zeigt, dass eine Information über die mögliche Gefängnisflucht bereits 2017 in Deutschland vorlag.

Weitere Behördenkontakte folgten Jahre später

Das Wichtigste in Kürze

Die Polizeiinspektion Goslar erhielt bereits im März 2017 einen Hinweis auf eine mögliche Flucht des späteren Tatverdächtigen im Fall Stade aus türkischer Haft. Eine Anfrage bei türkischen Behörden brachte damals keine Bestätigung.

Was ist bestätigt?
Bereits im März 2017 erhielt die Polizeiinspektion Goslar einen mündlichen Hinweis auf Fatih Khan G.
Was ist passiert?
Die Polizei ging dem Hinweis nach und richtete eine Anfrage an die türkischen Behörden.
Was bedeutet das?
Nach Darstellung der niedersächsischen Landesregierung war G. in der Türkei offenbar nur national zur Fahndung ausgeschrieben.
Wann?
Am 29. Juni 2026 wurden in einer Mutter-Kind- beziehungsweise Jugendhilfeeinrichtung in Stade sechs Menschen erschossen.
Was ist noch offen?
Ein solcher kausaler Zusammenhang zwischen dem Hinweis bei der Polizei Goslar im Jahr 2017, den späteren ausländerrechtlichen Vorgängen und den Schüssen vom Juni 2026 ist nicht belegt.

Stand:

Der Hinweis bei der Polizei Goslar blieb nicht der einzige Kontakt des Mannes mit deutschen Behörden. Jahre später tauchte G. erneut bei verschiedenen Stellen auf. Die inzwischen bekannte Chronologie führt dabei durch mehrere niedersächsische Städte und darüber hinaus.

Im Mai 2021 schrieb G. nach Angaben der Landesregierung eine E-Mail an die Ausländerbehörde Hannover. Er wollte einen Aufenthaltstitel erhalten. Die Behörde forderte ihn zu einer persönlichen Vorsprache auf. Dazu kam es den veröffentlichten Angaben zufolge nicht.

Im Mai 2022 wurde G. im Ausländerzentralregister in Minden erfasst. Im Herbst desselben Jahres lag die Zuständigkeit bei der Ausländerbehörde Braunschweig. Dort wurde im November 2022 ein Wegzug ins Ausland vermerkt. Für die Jahre 2021 und 2023 sind zudem Meldungen in Hannover bekannt.

Seit September 2025 soll G. schließlich in Garbsen gelebt haben, ohne dort angemeldet gewesen zu sein. Zum Zeitpunkt der späteren Tat besaß der türkische Staatsangehörige laut Landesregierung keinen gültigen Aufenthaltstitel. Er war ausreisepflichtig. Eine Prüfung seiner Abschiebung oder Ausweisung war der Landesregierung nach den veröffentlichten Informationen nicht bekannt.

Diese Stationen sind inzwischen Teil der politischen Aufarbeitung. Sie zeigen mehrere Berührungspunkte mit Behörden, beantworten aber noch nicht die entscheidende Frage, welche Stelle zu welchem Zeitpunkt welche Informationen besaß und welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten daraus tatsächlich folgten.

Sechs Menschen bei Schüssen in Stade getötet

Am 29. Juni 2026 wurden in einer Mutter-Kind- beziehungsweise Jugendhilfeeinrichtung in Stade sechs Menschen erschossen. Nach den jüngeren Angaben des NDR handelte es sich um vier Männer und zwei Frauen, die für das Jugendamt der Region Hannover beziehungsweise die Einrichtung tätig waren.

G. wurde nach den Schüssen auf der Flucht festgenommen. Am folgenden Tag erging gegen den damals 45-Jährigen Haftbefehl wegen des Verdachts des sechsfachen Mordes.

Der Tat vorausgegangen war nach den bekannten Ermittlungsinformationen ein Konflikt um die Betreuung seiner damals drei Monate alten Tochter. Am 29. Juni fand ein Hilfeplangespräch statt. Die Mutter des Kindes und das Baby blieben bei den Schüssen unverletzt.

Schon zuvor hatten sich Behörden mit der Situation der Familie beschäftigt. Im Frühjahr 2026 war bei dem Säugling nach Behördenangaben ein Schütteltrauma festgestellt worden. Gegen die Eltern bestand ein Misshandlungsverdacht. Der Fall beschäftigte daraufhin die zuständigen Stellen der Jugendhilfe.

Ermittler kannten mögliche Vorstrafen zunächst nicht

Wie lückenhaft das Bild von der Vergangenheit des Tatverdächtigen unmittelbar nach der Tat war, zeigte sich wenige Tage später. Die Staatsanwaltschaft Stade erklärte am 6. Juli, ihr lägen keine Erkenntnisse über Vorverurteilungen des Beschuldigten vor. Hinweise aus Medienberichten sollten über die vorgesehenen Wege der internationalen Rechtshilfe überprüft werden.

Zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung der Mordvorwürfe kam es nicht. Am 21. Juli wurde G. tot in seiner Einzelzelle in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde gefunden. Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums und der Ermittler deuteten die Erkenntnisse auf einen Suizid hin. Das Mordermittlungsverfahren gegen ihn wurde nach seinem Tod eingestellt.

Damit wird es keinen Strafprozess geben, in dem die Vorwürfe gegen G. abschließend geprüft und durch ein Gericht festgestellt werden könnten. Juristisch bleibt deshalb die Bezeichnung als Tatverdächtiger oder mutmaßlicher Täter geboten.

Politischer Streit über mögliche Versäumnisse

Mit den neuen Angaben zum frühen Behördenkontakt in Goslar rückt nun auch die Frage nach dem Informationsfluss zwischen den beteiligten Stellen stärker in den Vordergrund. Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag verlangt Aufklärung über den Umgang der Behörden mit G. Neben dem Hinweis von 2017 geht es dabei vor allem um seinen späteren Aufenthaltsstatus und die Kontakte zu verschiedenen Ausländerbehörden.

Vertreter der Opposition sehen Anhaltspunkte für mögliches Behördenversagen. Als festgestellte Tatsache lässt sich das bislang jedoch nicht darstellen. Dass Behörden zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit G. befasst waren, ist dokumentiert. Daraus folgt nicht automatisch, dass eine bestimmte Stelle gegen eine Pflicht verstieß oder eine konkrete Maßnahme hätte ergreifen müssen.

Noch weniger lässt sich aus der bekannten Aktenlage ableiten, dass die Tat von Stade durch ein anderes Vorgehen hätte verhindert werden können. Ein solcher kausaler Zusammenhang zwischen dem Hinweis bei der Polizei Goslar im Jahr 2017, den späteren ausländerrechtlichen Vorgängen und den Schüssen vom Juni 2026 ist nicht belegt.

Der Goslarer Vorgang bleibt für die Harzregion zentral

Für die Aufarbeitung des Falls hat der Vorgang aus Goslar Gewicht. Er belegt, dass deutsche Behörden nicht erst kurz vor den Schüssen mit G. in Berührung kamen. Bereits im März 2017 lag bei der Polizeiinspektion Goslar eine konkrete Information über eine mögliche Flucht aus türkischer Haft vor.

Ebenso wichtig ist, was der Vorgang nicht belegt: Die Polizei verfügte nach dem bekannten Stand nicht über gesicherte Informationen zu einer türkischen Verurteilung oder über eine internationale Fahndung. Sie fragte bei der Türkei nach und erhielt keine Bestätigung.

Damit konzentriert sich die offene Frage weniger darauf, ob es 2017 überhaupt einen Behördenkontakt gab. Das ist inzwischen geklärt. Unklar ist vielmehr, weshalb die damalige Anfrage ins Leere lief und wie die verschiedenen Informationen über G. in den folgenden Jahren bei deutschen Behörden zusammengeführt wurden.

Für Goslar und den Harz bleibt der frühe Behördenhinweis damit das entscheidende regionale Kapitel der Vorgeschichte. Ob sich daraus konkrete Versäumnisse ableiten lassen, ist mit dem derzeit öffentlich bekannten Material nicht entschieden. Gerade diese Trennung zwischen belegtem Behördenkontakt und politischer Bewertung dürfte für die weitere Aufarbeitung maßgeblich sein.

Quellen

  1. Tatverdächtiger im Fall Stade: Flucht aus Gefängnis in Türkei lange bekanntNDR
  2. Todesschütze von Stade: Behörden früher als bekannt mit Tatverdächtigem befasstSüddeutsche Zeitung
  3. POL-STD: Schüsse in Stade – Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft StadePolizeiinspektion Stade / Staatsanwaltschaft Stade
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