Mehr als ein Jahr nach der Entdeckung dreier professionell eingerichteter Cannabis-Plantagen im Südharz beschäftigt der Fall erneut die Justiz. Ein Mann soll sich vor dem Amtsgericht Herzberg verantworten. Noch ist allerdings nicht öffentlich geklärt, welche Rolle ihm bei den Anlagen in Bad Lauterberg, Hattorf und bei Wulften konkret vorgeworfen wird.

Herzberg/Bad Lauterberg, 30. Juli 2026. Die Ermittlungen begannen mit einem ungewöhnlichen Polizeieinsatz und führten innerhalb weniger Wochen zu drei umfangreichen Cannabis-Plantagen im südlichen Landkreis Göttingen und damit im niedersächsischen Harzraum. Zunächst stießen Beamte in Bad Lauterberg auf eine professionell ausgebaute Indoor-Anlage. Kurz darauf folgten zwei weitere Funde in Hattorf und auf einem abgelegenen Gehöft bei Wulften.

Nun erreicht der Komplex eine weitere juristische Etappe. Nach einem Bericht des Harz Kurier muss sich ein Mann vor dem Amtsgericht Herzberg verantworten. Welche Straftaten ihm im Einzelnen zur Last gelegt werden, ist aus den bislang öffentlich bekannten Informationen jedoch nicht eindeutig ersichtlich. Auch bleibt offen, ob sich die Anklage auf sämtliche drei Cannabis-Plantagen oder nur auf einzelne Standorte bezieht.

Drei Cannabis-Plantagen im Südharz entdeckt

Der erste Fund erfolgte Anfang April 2025 in einer ehemaligen Fleischerei in Bad Lauterberg. Die Polizei war ursprünglich wegen eines mutmaßlichen Einbruchs beziehungsweise Überfalls zu dem Gebäude gerufen worden. Dort entdeckten die Beamten eine groß angelegte Indoor-Plantage.

In den Räumen standen rund 480 Cannabispflanzen. Hinzu kamen fast 20 Kilogramm bereits geerntetes Cannabis und zahlreiche weitere Pflanzbehälter. Beleuchtung, Bewässerung, Belüftung und Stromversorgung waren auf einen dauerhaften Anbau ausgerichtet. Der damals geschätzte Schwarzmarktwert des sichergestellten Cannabis lag bei etwa 200.000 Euro.

Der Fund blieb kein Einzelfall. Am 23. und 24. April 2025 durchsuchten Ermittler auf Grundlage richterlicher Beschlüsse zwei weitere Gebäude in der Region. Eines davon war eine ehemalige Fabrik in Hattorf. Der zweite Standort lag auf einem nicht mehr genutzten Gehöft südlich der Kreisstraße 406 zwischen Wulften und Hattorf.

Tausende Pflanzen und Stecklinge sichergestellt

In der früheren Fabrik in Hattorf fanden die Ermittler nach einer vorläufigen Zählung etwa 600 erntereife Cannabispflanzen. Daneben standen dort rund 1.000 Stecklinge und Jungpflanzen. Auf dem Gehöft bei Wulften stießen die Beamten auf ungefähr 850 erntereife Pflanzen sowie knapp 1.000 weitere Stecklinge und Jungpflanzen.

Allein an diesen beiden Standorten wurden damit etwa 1.450 größere Pflanzen und rund 2.000 Jungpflanzen entdeckt. Die Dimension der Anlagen deutete auf einen längerfristig angelegten Betrieb hin. Nach damaligen Polizeiangaben verfügten die Gebäude über eigene Systeme für Wasser, Strom und Frischluft. Fenster und Türen waren abgedichtet, um Licht und Gerüche möglichst im Inneren zu halten.

Die technische Ausstattung und die zeitliche Nähe der Funde rückten früh einen möglichen Zusammenhang zwischen den Cannabis-Plantagen in den Mittelpunkt. Die Polizei bündelte die Ermittlungen deshalb in einer eigenen Kommission. Die Federführung lag beim Polizeikommissariat Bad Lauterberg.

Ein Mann geriet früh in den Fokus der Ermittlungen

Während der Durchsuchung der ehemaligen Fabrik in Hattorf erschien ein damals 56 Jahre alter Mann aus dem Altkreis Osterode an dem Gebäude. Nach damaligen Angaben der Polizei hatte er einen Bezug zu allen drei Objekten. Bereits im Zusammenhang mit der Cannabis-Plantage in Bad Lauterberg war er in den Fokus der Ermittler geraten.

Der Mann wurde vorläufig festgenommen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Göttingen kam er am folgenden Tag unter Meldeauflagen wieder auf freien Fuß. Zugleich machte die Polizei deutlich, dass seine konkrete Rolle zu diesem Zeitpunkt ungeklärt war.

Offen blieb, ob er am Aufbau der Anlagen beteiligt gewesen sein soll, ob er Zugang zu den Gebäuden verschafft hatte oder ob ihm eine andere Form der Unterstützung vorgeworfen wurde. Auch eine Verantwortung für den eigentlichen Anbau war damals nicht belegt. Der bloße Bezug zu mehreren Immobilien ließ noch keinen verlässlichen Schluss auf einen bestimmten Tatbeitrag zu.

Ob der nun vor dem Amtsgericht Herzberg angeklagte Mann mit dem 2025 festgenommenen 56-Jährigen identisch ist, geht aus den öffentlich zugänglichen Angaben nicht zweifelsfrei hervor. Ebenfalls nicht bekannt sind das aktuelle Alter des Angeklagten, der genaue Wortlaut der Anklage und ein möglicher Termin für die Hauptverhandlung.

Mehrere Verfahren rund um die Anlage in Bad Lauterberg

Der nun bekannt gewordene Gerichtsfall ist nicht das erste Verfahren, das aus den Ermittlungen rund um die Cannabis-Plantagen hervorgegangen ist. Zwei Männer, die mit der Betreuung der Anlage in Bad Lauterberg befasst gewesen sein sollen, wurden im Oktober 2025 verurteilt. Gegen sie verhängte das Gericht Bewährungsstrafen.

Ein weiteres Verfahren betraf den mutmaßlichen Überfall, der die Polizei ursprünglich zu der ehemaligen Fleischerei geführt hatte. Drei Männer sollen versucht haben, Cannabis aus dem Gebäude zu entwenden. Im Januar 2026 wurden sie zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Das Verfahren vor dem Amtsgericht Herzberg betrifft nach dem derzeitigen Informationsstand einen anderen Beschuldigten und einen anderen möglichen Tatbeitrag. Eine Gleichsetzung mit den bereits verurteilten Helfern oder den Beteiligten des Überfalls wäre deshalb nicht zulässig.

Was die Anklage nun klären muss

Im Zentrum des neuen Verfahrens steht die Frage, welche konkrete Verbindung zwischen dem Angeklagten und den Cannabis-Plantagen bestand. Entscheidend ist nicht allein, ob er mit den Immobilien oder einzelnen Beteiligten in Kontakt stand. Maßgeblich wird sein, welche Handlung ihm die Staatsanwaltschaft nachweisen will.

Zu klären ist insbesondere, ob sich der Vorwurf auf die Anlage in Bad Lauterberg, die ehemalige Fabrik in Hattorf, das Gehöft bei Wulften oder auf mehrere Standorte erstreckt. Ebenso offen ist, ob es um den Anbau von Cannabis, eine organisatorische Unterstützung, die Bereitstellung von Räumen oder einen anderen strafrechtlich relevanten Beitrag geht.

Solange Gericht und Staatsanwaltschaft keine näheren Angaben veröffentlicht haben, lässt sich der Angeklagte nicht belastbar als Betreiber, Organisator oder Hintermann der Plantagen bezeichnen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Erst die Hauptverhandlung kann zeigen, welche Beweise vorliegen und wie sich der Beschuldigte zu den Vorwürfen äußert.

Der Umfang des Plantagenkomplexes im Harzraum

Die drei Funde gehörten zu den umfangreicheren bekannt gewordenen Cannabis-Verfahren in der Region. Zusammengenommen entdeckten die Ermittler Tausende Pflanzen, Stecklinge und Jungpflanzen. Hinzu kamen erhebliche Mengen bereits geernteten Cannabis sowie aufwendig ausgebaute Gebäudetechnik.

Die Cannabis-Plantagen waren auf mehrere Orte im südlichen Harzraum verteilt, wiesen jedoch jeweils Strukturen auf, die einen längerfristigen Betrieb ermöglichten. Gerade diese räumliche Verteilung erschwert die juristische Aufarbeitung. Für jeden Beschuldigten muss individuell nachgewiesen werden, welchen Beitrag er geleistet haben soll und welches Wissen er über die Anlagen besaß.

Der Fall zeigt zugleich, wie weit sich die Ermittlungen über den ersten Polizeieinsatz in Bad Lauterberg hinausentwickelt haben. Aus einem mutmaßlichen Einbruch wurde innerhalb weniger Wochen ein größerer Komplex mit mehreren Standorten, zahlreichen sichergestellten Pflanzen und unterschiedlichen Gerichtsverfahren.

Für die Harzregion bleiben entscheidende Antworten offen

Mit dem Verfahren vor dem Amtsgericht Herzberg rückt erneut die Frage in den Vordergrund, wer für die Cannabis-Plantagen im Südharz verantwortlich war. Die bisherigen Ermittlungen haben mehrere Beteiligte und verschiedene Tatkomplexe sichtbar gemacht. Die Rolle des nun angeklagten Mannes bleibt öffentlich jedoch nur in Umrissen erkennbar.

Erst der konkrete Anklagevorwurf wird zeigen, wie eng seine Verbindung zu den Standorten in Bad Lauterberg, Hattorf und bei Wulften tatsächlich gewesen sein soll. Bis dahin bleibt der belegbare Kern schmal: Ein weiterer Mann muss sich wegen des Plantagenkomplexes vor Gericht verantworten. Welche Verantwortung ihm zugerechnet werden kann, entscheidet sich im Verfahren.