Streit um Stadttauben
Halberstadt will Taubenfütterung schärfer ahnden – Initiative fordert anderes Konzept

Streit um Stadttauben

Halberstadt will schärfer gegen das Füttern von Stadttauben vorgehen. Die Population nimmt nach Einschätzung der Stadtverwaltung zu, zugleich sorgen die Tiere für wachsende Verunreinigungen im öffentlichen Raum. Während die Kommune das bestehende Fütterungsverbot künftig mit Bußgeldern durchsetzen will, fordert eine Initiative ein umfassenderes Taubenmanagement – und bringt betreute Taubenschläge ins Gespräch.
Halberstadt, 7. Oktober 2026. Das Problem ist aus Sicht der Stadt längst nicht mehr zu übersehen. In den vergangenen Jahren habe die Taubenpopulation im Stadtgebiet zugenommen, heißt es in einer aktuellen Beschlussvorlage der Verwaltung. Damit verbunden seien mehr Verunreinigungen und Beeinträchtigungen im öffentlichen Raum. Nun soll die Gefahrenabwehrverordnung geändert werden.
Dabei geht es zunächst um eine juristische Lücke. Denn das Füttern von Stadttauben ist in Halberstadt schon heute verboten. Was bislang fehlt, ist eine passende Regelung, um einen Verstoß gegen genau dieses Verbot als Ordnungswidrigkeit entsprechend ahnden zu können. Das soll sich ändern.
Nach Angaben der Stadt Halberstadt gehört regelmäßiges Füttern zu den Faktoren, die das Wachstum der Taubenpopulation begünstigen. Zusätzliches Nahrungsangebot bindet die Tiere an bestimmte Standorte und schafft günstigere Bedingungen für ihre Fortpflanzung. Die Verwaltung will deshalb nicht erst ein neues Fütterungsverbot schaffen, sondern dem bestehenden mehr Wirkung verschaffen.
Die Regelung reicht Jahre zurück. Bereits die Halberstädter Gefahrenabwehrverordnung von 2016 untersagte das Füttern wildlebender Tiere und bezog Tauben ausdrücklich ein. In der Praxis besteht jedoch ein entscheidendes Problem: Für Verstöße gegen diese Vorschrift fehlt bislang die entsprechende Verknüpfung mit dem Ordnungswidrigkeitenkatalog.
Die Beschlussvorlage BV 264 soll diese Lücke schließen. Wird die Änderung beschlossen, könnte ein Verstoß gegen das Fütterungsverbot künftig als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Welche Summe im konkreten Fall fällig werden könnte, geht aus der Begründung der Vorlage nicht hervor.
Die Verwaltung formuliert eindeutig, dass sie von einer zunehmenden Taubenpopulation ausgeht. Wie stark der Bestand gewachsen ist, bleibt allerdings offen. Eine aktuelle Zahl der Stadttauben nennt die Vorlage ebenso wenig wie Vergleichswerte aus früheren Jahren.
Auch eine belastbare Prozentangabe zur Entwicklung gibt es nicht. Deshalb lässt sich aus den veröffentlichten Unterlagen nicht ableiten, dass die Taubenpopulation in Halberstadt „außer Kontrolle“ geraten wäre. Belegt ist etwas anderes: Die Stadt beobachtet eine Zunahme und sieht Handlungsbedarf.
Ähnlich sieht es bei den Folgen aus. Die Verwaltung verweist auf zunehmende Verunreinigungen und Beeinträchtigungen des öffentlichen Raums. Eine Aufstellung besonders betroffener Straßen, Plätze oder Gebäude enthält die Beschlussvorlage jedoch nicht. Zahlen zu zusätzlichen Reinigungskosten oder zur Entwicklung von Bürgerbeschwerden werden ebenfalls nicht genannt.
Halberstadt im Landkreis Harz will das bestehende Fütterungsverbot für Stadttauben wirksamer durchsetzen. Eine lokale Initiative fordert stattdessen ein umfassenderes Taubenmanagement mit betreuten Taubenschlägen.
Damit ist das Problem kommunalpolitisch klar beschrieben, sein tatsächliches Ausmaß aber nur begrenzt quantifiziert. Gerade diese Unterscheidung ist wichtig: Zwischen einer wachsenden Stadttaubenpopulation und einer vermeintlich unbeherrschbaren „Taubenplage“ liegt ein erheblicher Unterschied.
Während die Stadt auf eine konsequentere Durchsetzung des Fütterungsverbots setzt, kommt aus dem Tierschutz eine andere Forderung. Die Stadttauben-Initiative Halberstadt hat Ende September eine Petition gestartet, die sich gegen die geplante Bußgeldregelung richtet.
Die Initiative bestreitet damit nicht grundsätzlich, dass der Umgang mit Stadttauben geregelt werden muss. Sie setzt jedoch auf ein anderes Instrumentarium: betreute Taubenschläge, kontrollierte Fütterung und eine Regulierung des Bestands durch den Austausch von Eiern.
Die Kontroverse verschiebt sich dadurch. Es geht nicht mehr allein darum, ob Tauben gefüttert werden dürfen. Das ist in Halberstadt bereits geregelt. Im Kern steht die Frage, wie die Stadt die Zahl der Tiere langfristig begrenzen und zugleich Verschmutzungen an öffentlichen Orten reduzieren will.
Andere Kommunen kombinieren beide Ansätze. In Braunschweig gehören betreute Taubenschläge, kontrollierte Fütterung und der Austausch von Eiern zu einem kommunalen Stadttaubenkonzept. Gleichzeitig gilt dort ein Verbot unkontrollierter Fütterungen außerhalb des vorgesehenen Systems.
Der Ansatz folgt einem anderen Prinzip als ein reines Fernhalten der Tiere: Stadttauben sollen gezielt an bestimmten Orten gebunden und dort versorgt werden. Über den Austausch der Eier lässt sich zugleich auf die weitere Entwicklung des Bestands einwirken. Unkontrollierte Futterstellen im übrigen Stadtgebiet sollen dagegen vermieden werden.
Ob ein solches Modell auch für Halberstadt infrage kommt, ist bislang nicht entschieden. Aus den veröffentlichten Unterlagen der Stadt ergibt sich kein konkreter Plan für einen kommunalen Taubenschlag. Die aktuelle Beschlussvorlage konzentriert sich auf die Durchsetzung des bereits bestehenden Fütterungsverbots.
Für die Debatte in Halberstadt ist auch die Position des Landes von Bedeutung. Im Tierschutzbericht 2025 bewertet Sachsen-Anhalt ein gesteuertes Populationsmanagement mit betreuten Taubenschlägen aus tierschutzfachlicher Sicht positiv. Verwilderte Haustauben wurden zuvor aus der Schädlingsbekämpfungsverordnung des Landes gestrichen.
Damit sollten unter anderem betreute Taubenschläge und eine kontrollierte, tierschutzgerechte Fütterung erleichtert werden. Eine Pflicht für Städte und Gemeinden, solche Einrichtungen zu schaffen, besteht daraus allerdings nicht. Die konkrete Entscheidung bleibt Sache der Kommunen.
Dass betreute Taubenschläge auch innerhalb Sachsen-Anhalts praktisch umgesetzt werden, zeigt Halle. Am Hauptbahnhof gibt es einen von der Deutschen Bahn betriebenen Taubenschlag, der vom örtlichen Tierschutzverein betreut wird.
Für Halberstadt bedeutet das zunächst nur: Eine Alternative oder Ergänzung zum Fütterungsverbot existiert grundsätzlich. Ob sie vor Ort sinnvoll, finanzierbar oder politisch gewollt ist, lässt sich aus den derzeit vorliegenden Unterlagen nicht beantworten.
Die politische Entscheidung steht unmittelbar bevor. Die Änderung der Gefahrenabwehrverordnung wurde am 6. Oktober unter anderem im Finanz- und im Ordnungsausschuss beraten. Im Ratsinformationssystem waren zum Zeitpunkt der Recherche noch keine abschließenden Ergebnisse dieser Beratungen veröffentlicht.
Am 13. Oktober soll sich der Hauptausschuss mit der Vorlage befassen. Für den 15. Oktober ist anschließend die Beratung im Stadtrat vorgesehen. Dort dürfte sich entscheiden, ob Halberstadt die bislang bestehende Lücke schließt und Verstöße gegen das Fütterungsverbot künftig als Ordnungswidrigkeit verfolgen kann.
Damit würde die Stadt zunächst ein bereits vorhandenes Instrument schärfen. Ob daraus später ein umfassenderes Konzept für Stadttauben entsteht, ist eine andere Frage. Die aktuelle Vorlage trifft dazu keine Entscheidung.
Der Streit um das Füttern macht sichtbar, dass hinter der geplanten Änderung eine größere kommunalpolitische Aufgabe steht. Die Stadt hat eine zunehmende Taubenpopulation festgestellt und will verhindern, dass sich diese Entwicklung fortsetzt. Die Initiative hält eine reine Verschärfung der Sanktionen dagegen für den falschen Weg und verlangt ein gesteuertes Taubenmanagement.
Für die drastische Vorstellung einer völlig außer Kontrolle geratenen Taubenplage liefern die veröffentlichten Zahlen keine Grundlage – schon deshalb, weil konkrete Bestandszahlen fehlen. Der Handlungsbedarf selbst ist dagegen amtlich dokumentiert: Halberstadt sieht mehr Stadttauben und zunehmende Verunreinigungen im öffentlichen Raum.
Die Entscheidung über die Bußgeldregelung könnte deshalb eher der Anfang als das Ende der Debatte sein. Denn selbst wenn der Stadtrat das Fütterungsverbot künftig wirksamer durchsetzbar macht, bleibt die langfristige Frage bestehen: Wie will Halberstadt die Stadttaubenpopulation dauerhaft begrenzen? Die unterschiedlichen Modelle liegen inzwischen auf dem Tisch. Welchen Weg die Stadt einschlägt, ist noch offen.
Hinweise, sachliche Korrekturen oder pressebezogene Rückfragen können über die im Impressum genannten Kontaktwege eingereicht werden. Bitte nennen Sie dabei nach Möglichkeit die betroffene Beitrags-URL.