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Politik in Sachsen-Anhalt

Siegmund fehlen drei Stimmen: Was die Ministerpräsidentenwahl für Sachsen-Anhalt und den Harz bedeutet

Leerer Plenarsaal mit Wahlurne und Stimmzetteln zur Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt und der Harzregion
Symbolbild: KI-generiert. Die Wahl des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt folgt mehreren verfassungsrechtlich geregelten Wahlgängen und unterschiedlichen Mehrheitsanforderungen.

Ulrich Siegmund will im Dezember Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt werden. Doch die AfD hat im neuen Landtag keine eigene Mehrheit: Für einen Erfolg in den ersten beiden Wahlgängen fehlen ihrem Kandidaten drei Stimmen. Sollte die Entscheidung erst später fallen, ändern sich die Mehrheitsregeln – und ausgerechnet Enthaltungen könnten erhebliches Gewicht bekommen.

Magdeburg, 1. Oktober 2026. Nach der Landtagswahl beginnt in Sachsen-Anhalt das Ringen um das wichtigste Regierungsamt. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat angekündigt, sich im Dezember im Landtag zum Ministerpräsidenten wählen zu lassen. Nach dem deutlichen Wahlerfolg seiner Partei ist die Kandidatur politisch folgerichtig – rechnerisch ist ihr Erfolg jedoch keineswegs gesichert.

Die AfD wurde bei der Landtagswahl am 6. September mit 43,8 Prozent stärkste Kraft. Im neuen Parlament stellt sie 39 der insgesamt 83 Abgeordneten. Für die Wahl zum Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt braucht Siegmund zunächst allerdings 42 Stimmen. Drei Stimmen fehlen.

Siegmund selbst geht dennoch weiter. Wie der MDR berichtete, rechnet der AfD-Politiker nach eigenen Angaben damit, bereits im ersten Wahlgang erfolgreich sein zu können. Er verwies auf Gespräche mit anderen Parteien und einzelnen Abgeordneten. Öffentlich bestätigte Zusagen, die eine Mehrheit von mindestens 42 Stimmen ergeben würden, gibt es bislang nicht.

Damit richtet sich der Blick auf ein Wahlverfahren, dessen Details in den kommenden Wochen erheblich an Bedeutung gewinnen könnten. Denn die Landesverfassung sieht mehrere Stufen vor. Und die Regeln verändern sich, wenn die ersten beiden Versuche scheitern.

Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt: Zunächst zählen 42 Stimmen

Die Ausgangslage ist eindeutig. Der Ministerpräsident wird vom Landtag ohne Aussprache und in geheimer Abstimmung gewählt. Im ersten Wahlgang reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten nicht. Erforderlich ist die Mehrheit aller Mitglieder des Landtags.

Bei 83 Abgeordneten liegt die entscheidende Marke bei 42 Stimmen. Selbst wenn alle 39 AfD-Abgeordneten geschlossen für Siegmund stimmen, braucht er also mindestens drei weitere Stimmen außerhalb seiner eigenen Fraktion.

Erreicht er diese Mehrheit nicht, endet die Ministerpräsidentenwahl damit noch nicht. Innerhalb von sieben Tagen kann ein zweiter Wahlgang stattfinden. Die Hürde bleibt dieselbe: Auch dann benötigt ein Kandidat die Mehrheit aller Mitglieder des Landtags.

Erst nach einem erneuten Scheitern nimmt das Verfahren eine andere Richtung. Nach Angaben des Landtags von Sachsen-Anhalt muss das Parlament anschließend innerhalb von 14 Tagen über eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode entscheiden. Findet sich dafür keine ausreichende Mehrheit, folgt unverzüglich ein weiterer Wahlgang.

Dann verändert sich der entscheidende Maßstab. Statt der absoluten Mehrheit aller Abgeordneten genügt nun die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Diese Unterscheidung könnte bei den derzeitigen Kräfteverhältnissen im Magdeburger Landtag entscheidend werden.

Warum Enthaltungen plötzlich eine zentrale Rolle spielen können

Besonders aufmerksam wird deshalb auf das BSW geschaut. Die Partei verfügt im neuen Landtag über fünf Mandate. Sie hat angekündigt, Siegmund nicht zum Ministerpräsidenten wählen zu wollen, sich bei einer entsprechenden Abstimmung aber zu enthalten.

Das Wichtigste in Kürze

Ulrich Siegmund will sich im Dezember zum Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt wählen lassen. Der AfD fehlen für die absolute Mehrheit in den ersten beiden Wahlgängen drei Stimmen.

Was ist passiert?
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat angekündigt, sich im Dezember im Landtag zum Ministerpräsidenten wählen zu lassen.
Was gilt konkret?
Bei 83 Abgeordneten liegt die entscheidende Marke bei 42 Stimmen.
Was bedeutet das?
Selbst wenn alle 39 AfD-Abgeordneten geschlossen für Siegmund stimmen, braucht er also mindestens drei weitere Stimmen außerhalb seiner eigenen Fraktion.
Was ist bestätigt?
Nach der vom Landtag erläuterten Auslegung werden Enthaltungen dann nicht als abgegebene Stimmen gewertet.
Wann?
Am 6. Oktober kommt der neu gewählte Landtag in Magdeburg zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
Was ist noch offen?
Einen konkreten Wahltermin gibt es bislang nicht.

Stand:

Für die ersten beiden Wahlgänge hilft das Siegmund nicht. Dort braucht er unabhängig von der Zahl der Enthaltungen mindestens 42 Ja-Stimmen. Anders sieht die Rechnung in einem möglichen späteren Wahlgang aus.

Nach der vom Landtag erläuterten Auslegung werden Enthaltungen dann nicht als abgegebene Stimmen gewertet. Entscheidend wäre somit das Verhältnis zwischen Ja- und Nein-Stimmen.

Die parlamentarische Arithmetik ist bemerkenswert: Die AfD besitzt 39 Mandate. CDU, SPD, Grüne und Linke kommen zusammen ebenfalls auf 39 Sitze. Hinzu kommen die fünf Abgeordneten des BSW.

Enthielten sich ausschließlich diese fünf Abgeordneten und stimmten die übrigen Fraktionen geschlossen gegen Siegmund, ergäbe sich ein Patt von 39 zu 39. Der AfD-Kandidat hätte damit keine Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Der WDR kam bei einer Prüfung dieser Konstellation entsprechend zu dem Ergebnis, dass die angekündigten BSW-Enthaltungen allein nicht genügen würden. Mindestens ein weiterer Abgeordneter außerhalb der AfD müsste Siegmund wählen oder sich ebenfalls enthalten, sofern die übrigen Stimmen tatsächlich geschlossen gegen ihn abgegeben würden.

Genau an diesem Punkt bekommt die geheime Wahl zusätzliches Gewicht. Wie einzelne Abgeordnete tatsächlich abstimmen, lässt sich weder verbindlich ankündigen noch nachträglich zweifelsfrei einer Person zuordnen. Siegmunds Hinweis auf Gespräche über Fraktionsgrenzen hinweg ist deshalb politisch relevant. Eine belastbare Mehrheit lässt sich daraus bislang jedoch nicht ableiten.

Siegmund kann den ersten Wahlgang zeitlich abwarten

Eine weitere Besonderheit betrifft den Zeitpunkt der Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt. Früher sah die Landesverfassung für den ersten Wahlgang eine feste Frist vor. Seit einer Verfassungsänderung im Jahr 2020 gilt diese Vorgabe nicht mehr.

Der Landtag weist in seinen Erläuterungen zur Regierungsbildung ausdrücklich darauf hin, dass die frühere 14-Tage-Frist für den ersten Wahlgang gestrichen wurde. Die anschließenden Fristen werden erst relevant, wenn das Wahlverfahren begonnen hat.

Siegmund hat angekündigt, im Dezember und damit kurz vor Weihnachten antreten zu wollen. Einen konkreten Wahltermin gibt es bislang nicht. Damit bleibt auch offen, wie sich die politischen Gespräche bis zur Abstimmung entwickeln.

Für die derzeit geschäftsführende Landesregierung bedeutet das: Solange kein neuer Ministerpräsident gewählt ist, bleibt Sven Schulze von der CDU geschäftsführend im Amt.

Der juristische Knackpunkt liegt im Wahlverfahren

Die rechtlich interessanten Fragen rund um eine mögliche Wahl Siegmunds betreffen dabei nicht in erster Linie seine Person. Im Mittelpunkt stehen vielmehr die Regeln, nach denen der Landtag abstimmt und das Ergebnis feststellt – insbesondere dann, wenn die Ministerpräsidentenwahl tatsächlich bis in einen späteren Wahlgang führt.

Nach einer von Focus wiedergegebenen Auskunft der Landtagsverwaltung benötigt ein Kandidat in diesem Fall mehr Ja- als Nein-Stimmen. Enthaltungen verändern damit indirekt die Mehrheitsverhältnisse, weil sie bei der Zahl der abgegebenen Stimmen nicht berücksichtigt werden.

Wie relevant Details des Verfahrens werden können, zeigt ein Blick in die jüngere Geschichte Sachsen-Anhalts. Bereits 1994 wurde Reinhard Höppner von der SPD erst in einem späteren Wahlgang Ministerpräsident. Damals wurde auch über die Gestaltung des Wahlverfahrens und die Möglichkeiten auf dem Stimmzettel verfassungsrechtlich diskutiert.

Für eine mögliche Abstimmung über Siegmund ist die konkrete Gestaltung eines solchen späteren Wahlgangs noch nicht bekannt. Ebenso wenig gibt es derzeit einen belegten Rechtsstreit über seine Kandidatur oder ein bekanntes Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht. Von einem bereits feststehenden juristischen Konflikt kann deshalb keine Rede sein.

Relevant würde die Rechtsfrage erst dann, wenn es tatsächlich zu Meinungsverschiedenheiten über die Durchführung einer Abstimmung oder die Feststellung ihres Ergebnisses käme. Bis dahin bleibt maßgeblich, was die Landesverfassung für die einzelnen Wahlgänge vorsieht.

Vor der Regierungsfrage steht die Konstituierung des Landtags

Der nächste konkrete Schritt findet bereits früher statt. Am 6. Oktober kommt der neu gewählte Landtag in Magdeburg zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Dabei werden die parlamentarischen Strukturen für die neue Wahlperiode geschaffen und das Präsidium gewählt.

Die AfD hat Tobias Rausch für das Amt des Landtagspräsidenten nominiert. Das BSW hatte angekündigt, einen AfD-Kandidaten für dieses Amt zu unterstützen. Entschieden ist die Personalie damit noch nicht: Über die Besetzung stimmt der Landtag ab.

Erst danach dürfte sich die Aufmerksamkeit zunehmend auf die Regierungsbildung und Siegmunds angekündigte Kandidatur richten. Die zentrale Frage bleibt dabei zunächst denkbar einfach: Findet der AfD-Politiker mindestens drei Abgeordnete außerhalb seiner eigenen Fraktion, die ihn zum Ministerpräsidenten wählen?

Die entscheidende Rechnung beginnt erst im Landtag

Die Mehrheitsverhältnisse lassen sich auf dem Papier exakt bestimmen, das Ergebnis der Ministerpräsidentenwahl nicht. Für einen Erfolg im ersten oder zweiten Wahlgang braucht Ulrich Siegmund 42 Stimmen. Seine AfD stellt 39 Abgeordnete. Ohne Unterstützung aus anderen Fraktionen reicht das nicht.

Scheitern beide Versuche, verändert die Landesverfassung die Ausgangslage. Nach der vorgesehenen Abstimmung über eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode kann ein weiterer Wahlgang folgen, in dem die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt. Dann gewinnen Enthaltungen eine Bedeutung, die sie in den ersten beiden Abstimmungen nicht haben.

Auch dieser Weg garantiert Siegmund jedoch keine Mehrheit. Bei der derzeit angekündigten Positionierung des BSW stünden den 39 AfD-Stimmen rechnerisch ebenso viele Nein-Stimmen der übrigen vier Fraktionen gegenüber, sofern dort niemand abweicht.

Damit entscheidet am Ende nicht allein das starke Wahlergebnis der AfD. Entscheidend ist, was hinter den Türen des Landtags und schließlich in der geheimen Abstimmung geschieht. Siegmund hat seinen Anspruch auf das Amt formuliert. Ob daraus im Dezember eine Mehrheit wird – und welcher Wahlgang darüber entscheidet –, ist offen.

Quellen

  1. Wie entsteht die neue Landesregierung?Landtag von Sachsen-Anhalt
  2. Siegmund will sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassenMDR
  3. Was würde eine Enthaltung des BSW bei der Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt bewirken?WDR
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