In Magdeburg und Halle haben bereits rund 87.500 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt beantragt. Die Entwicklung ist auch für Wähler im Harz von Bedeutung: Während die Briefwahl stark genutzt wird, weisen Landeswahlleitung und weitere Stellen pauschale Zweifel an ihrer Sicherheit zurück. Konkrete Belege für Manipulationen bei der aktuellen Wahl liegen bislang nicht vor.

Magdeburg/Halle, 25. August 2026. Die Briefwahl wird bei der bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stark genutzt. In Magdeburg und Halle lagen nach einer Abfrage der Deutschen Presse-Agentur mit Stand Montag zusammen rund 87.500 Anträge auf Briefwahlunterlagen vor. Gewählt wird am 6. September.

Wie t-online unter Berufung auf dpa berichtet, entfielen rund 48.300 Anträge auf Magdeburg und etwa 39.200 auf Halle. Die Zahlen geben damit einen aktuellen Einblick in die Nachfrage in den beiden größten Städten Sachsen-Anhalts. Für den Landkreis Harz oder einzelne Städte wie Wernigerode liegen aus der zugrunde liegenden Recherche keine vergleichbaren aktuellen Zahlen vor.

Ein Briefwahlantrag ist zudem nicht mit einer bereits abgegebenen Stimme gleichzusetzen. Beantragte Unterlagen können ungenutzt bleiben, Wahlbriefe verspätet eintreffen oder auf anderem zulässigem Weg abgegeben werden. Die derzeit bekannten Werte beschreiben deshalb zunächst die Nachfrage nach Briefwahlunterlagen.

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Briefwahl in Sachsen-Anhalt: Auch der Harz wählt am 6. September

In Magdeburg sind nach Angaben der Stadt rund 180.000 Menschen wahlberechtigt. Stadtsprecher Michael Reif rechnete laut dpa damit, dass die Zahl der Briefwahlanträge bis zum Wahltag noch auf etwa 55.000 steigen könnte. Die Briefwahlstelle der Landeshauptstadt ist seit dem 17. August geöffnet.

In Halle wurden rund 176.000 Wahlbenachrichtigungen verschickt. Dort waren mit Stand Montag etwa 39.200 Briefwahlunterlagen beantragt. Bei der Landtagswahl 2021 wurden in Halle rund 36.800 Briefwähler registriert. Ein direkter Vergleich ist jedoch nur eingeschränkt möglich: Für 2026 handelt es sich bislang um Anträge, für 2021 um tatsächlich registrierte Briefwähler.

Die bekannten Zahlen aus Magdeburg und Halle

Stadt Briefwahlanträge Wahlberechtigte
Magdeburg rund 48.300 rund 180.000
Halle rund 39.200 rund 176.000
Zusammen rund 87.500 rund 356.000

Bis zum Wahltag können weitere Anträge hinzukommen. Wie viele Stimmen letztlich tatsächlich per Briefwahl abgegeben und gültig gezählt werden, steht deshalb erst nach Abschluss der Wahl fest.

Das Wichtigste in Kürze

In Magdeburg und Halle lagen mit Stand Montag rund 87.500 Briefwahlanträge für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt vor. Für Wahlberechtigte im Harz gelten dieselben landesweiten Regeln und Fristen; konkrete lokale Antragszahlen liegen in der Recherche nicht vor.

Was ist passiert?
In Magdeburg und Halle lagen nach einer Abfrage der Deutschen Presse-Agentur mit Stand Montag zusammen rund 87.500 Anträge auf Briefwahlunterlagen vor.
Wann?
Gewählt wird am 6. September.
Was gilt konkret?
Die Wahlbriefe müssen spätestens am 6. September um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

Stand: · Quellen

AfD äußert Zweifel an der Sicherheit der Briefwahl

Parallel zu den hohen Antragszahlen hat sich eine politische Debatte über die Sicherheit der Briefwahl entwickelt. AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla äußerte Zweifel daran, ob das Verfahren überall ordnungsgemäß ablaufe. Dabei verwies er auf Gespräche mit Pflegekräften und Angehörigen sowie auf angebliche Vorgänge in Pflegeheimen.

Auch Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hatte Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen dazu aufgerufen, bei der Briefwahl besonders aufmerksam zu sein. Nach der dpa-Berichterstattung räumte Siegmund zugleich ein, dass sich entsprechende behauptete Vorfälle nicht belegen ließen.

Für konkrete Manipulationen bei der laufenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt liegen nach dem bislang bekannten Stand keine überprüfbaren Nachweise vor.

Der Biva-Pflegeschutzbund erklärte ebenfalls, keine Hinweise auf Wahlbetrug oder unzulässige Einflussnahme in Pflegeheimen zu haben. Zugleich verwies der Verband darauf, dass eine zulässige Unterstützung bei der Stimmabgabe nicht automatisch eine Wahlmanipulation darstellt. Entscheidend bleibt, dass der Wille des Wahlberechtigten maßgeblich ist.

Landeswahlleitung verweist auf Kontrollen

Halles Stadtsprecher Drago Bock wies Zweifel an einem ordnungsgemäßen Wahlablauf zurück. Die Wahl werde nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen organisiert. Eine gleichlautende öffentliche Zurückweisung durch die Stadt Magdeburg ist in den ausgewerteten Quellen dagegen nicht dokumentiert.

Auch Sachsen-Anhalts Landeswahlleiterin Christa Dieckmann widersprach pauschalen Aussagen, wonach die Briefwahl unsicher oder leicht manipulierbar sei. Nach Angaben der Landeswahlleitung ist das Verfahren gesetzlich geregelt und durch mehrere Kontrollschritte abgesichert.

Diese Regeln gelten auch für Briefwähler im Harz

  • Briefwahlunterlagen werden nur an Wahlberechtigte ausgegeben.
  • Wer Unterlagen für andere Personen abholt, benötigt eine schriftliche Vollmacht.
  • Die Zahl der Personen, für die eine bevollmächtigte Person Unterlagen beantragen darf, ist begrenzt.
  • Briefwahlvorstände bestehen aus mehreren Mitgliedern, die den Ablauf gemeinsam kontrollieren.
  • Die Auszählung der Briefwahl ist öffentlich und kann grundsätzlich beobachtet werden.

Diese landesweit geltenden Vorgaben sind auch für Wahlberechtigte im Harz maßgeblich. Konkrete lokale Briefwahlzahlen für Wernigerode oder den Landkreis Harz enthält die zugrunde liegende Recherche nicht; aus den Zahlen von Magdeburg und Halle lässt sich daher kein lokaler Anteil ableiten.

Für die politische Debatte ist eine klare Trennung entscheidend. Zweifel oder Verdachtsäußerungen sind keine Belege für eine Manipulation. Maßgeblich für eine journalistische Bewertung sind überprüfbare Vorgänge, dokumentierte Verstöße und die Angaben der zuständigen Wahlstellen.

Frist für Wahlbriefe bleibt entscheidend

Die hohe Zahl der Anträge hat auch organisatorische Folgen. Kommunen müssen Briefwahlanträge bearbeiten, Unterlagen ausgeben, eingehende Wahlbriefe erfassen und sie bis zur Auszählung ordnungsgemäß verwahren.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am 6. September um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Wer im Harz per Brief wählen möchte, muss deshalb den rechtzeitigen Rücklauf seiner Unterlagen selbst einplanen.

Für den Harz zählt der belegte Stand

Die derzeit bekannten Fakten zeichnen ein klares Bild: In Magdeburg und Halle sind zusammen rund 87.500 Briefwahlanträge eingegangen. Gleichzeitig äußern AfD-Politiker Zweifel an der Sicherheit des Verfahrens, ohne dass für die aktuelle Landtagswahl konkrete Manipulationsfälle belegt wären.

Für Wernigerode und den übrigen Harz gelten dieselben landesweiten Regeln und Fristen für die Briefwahl. Wie stark die Briefwahl dort tatsächlich genutzt wird, lässt sich auf Grundlage der vorliegenden Recherche nicht beziffern. Fest steht hingegen: Am 6. September entscheidet sich bei der Landtagswahl, wie viele der beantragten Briefwahlunterlagen am Ende tatsächlich in gültige Stimmen münden.

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