Für die Hotelanlage Habichtstein in Alexisbad ist im November eine Zwangsversteigerung angesetzt. Versteigert werden soll nicht nur ein einzelnes Hotelgebäude, sondern ein weitläufiges Ensemble mit Gästehäusern, Ferienhäusern, Wohngebäuden und touristischen Einrichtungen. Welche Folgen das Verfahren für den laufenden Betrieb im Harz hat, ist bislang offen.

Alexisbad, 31. Juli 2026. Das Amtsgericht Quedlinburg hat für die Hotelanlage Habichtstein in Alexisbad einen Termin zur Zwangsversteigerung angesetzt. Das Verfahren soll am Donnerstag, 12. November 2026, um 9 Uhr im Gerichtsgebäude an der Adelheidstraße 2 in Quedlinburg stattfinden.

Geführt wird es unter dem Aktenzeichen 9 K 1/24. Nach den veröffentlichten Verfahrensangaben liegt der Verkehrswert der Immobilien bei 4.500.040 Euro. Hinzu kommt Zubehör im Wert von 114.500 Euro. Daher wird das gesamte Versteigerungsobjekt in weiteren veröffentlichten Objektangaben mit 4.614.540 Euro beziffert.

Die Hotelanlage Habichtstein gehört zu den auffälligsten touristischen Immobilien in Alexisbad. Das Verfahren betrifft allerdings weit mehr als das bekannte Hotelgebäude. Zum Versteigerungsobjekt zählen mehrere Grundstücke, Gästehäuser, Ferienhäuser, Wohngebäude sowie Funktions- und Nebengebäude.

Zwangsversteigerung betrifft großes Hotelensemble im Harz

Die im Verfahren erfassten Immobilien liegen an den Anschriften Kreisstraße 4, 4a, 6 und 9 im Harzgeröder Ortsteil Alexisbad. Eingetragen sind sie im Grundbuch von Harzgerode auf Blatt 2602.

Nach den veröffentlichten Unterlagen umfasst das Areal mehrere Flurstücke mit einer Gesamtfläche von rund 24.767 Quadratmetern. Die Gewerbe- und Nutzfläche wird mit etwa 7.100 Quadratmetern angegeben. Damit handelt es sich nicht um die Verwertung eines gewöhnlichen Einzelgebäudes, sondern um einen umfangreichen Immobilienbestand.

Zum Ensemble gehören mehrere Hotel- und Gästegebäude, fünf Ferienhäuser, ein Wohnhaus, ein Villengebäude und weitere Nebenbauten. Genannt werden zudem Gastronomieflächen, Veranstaltungsräume, ein Schwimmbad, eine Sauna und andere touristisch genutzte Bereiche.

Teile der Hotelanlage Habichtstein stehen den Objektangaben zufolge unter Denkmalschutz oder befinden sich in einem geschützten Denkmalbereich. Das erhöht die Bedeutung des Verfahrens für Alexisbad. Die Gebäude prägen das Ortsbild und erinnern an die lange Geschichte des Kur- und Tourismusstandorts im Selketal.

Mehrere Häuser und mehr als hundert Gästezimmer

Das Versteigerungsobjekt verteilt sich auf mehrere Gebäudeteile. Für das Haupthaus werden in den veröffentlichten Unterlagen ehemals 65 Gästezimmer genannt. Das Badehaus soll über 28 Zimmer verfügen, das Cavalierhaus über weitere zehn.

Diese Angaben beschreiben den baulichen Bestand. Sie lassen jedoch keinen sicheren Schluss darauf zu, wie viele Zimmer aktuell tatsächlich vermietet oder betriebsbereit sind. Einzelne Objektbeschreibungen verweisen auf Renovierungsarbeiten und teilweise leerstehende Gebäudebereiche. Der genaue Zustand der einzelnen Häuser ist öffentlich nicht abschließend dokumentiert.

Als Stichtag für die Wertermittlung wird der 16. September 2024 genannt. Die Bewertung, die dem angesetzten Gerichtstermin zugrunde liegt, stammt damit aus einem deutlich früheren Zeitpunkt als die geplante Zwangsversteigerung im November 2026.

Hotelbetrieb in Alexisbad läuft nach außen weiter

Ungeachtet des gerichtlichen Verfahrens tritt die Hotelanlage Habichtstein derzeit weiterhin als aktiver Beherbergungsbetrieb auf. Auf der Internetseite des Hauses werden Zimmer und Übernachtungsmöglichkeiten im Badehaus, im Cavalierhaus und in den Habichtsteiner Waldhäusern angeboten. Buchungsanfragen sind weiterhin möglich.

Eine unmittelbar bevorstehende Schließung lässt sich daraus nicht ableiten. Nach den veröffentlichten Verfahrensangaben ist das Objekt verpachtet oder vermietet. Eigentum an den Grundstücken und operativer Hotelbetrieb müssen deshalb nicht in einer Hand liegen.

Wer derzeit Eigentümer der Immobilien ist, welche Gesellschaft das Hotel betreibt und wer die Zwangsversteigerung beantragt hat, geht aus den frei zugänglichen Angaben nicht eindeutig hervor. Auch zur Höhe oder zum Ursprung der zugrunde liegenden Forderungen liegen keine belastbaren öffentlichen Informationen vor.

Laut den vom Amtsgericht Quedlinburg veröffentlichten Verfahrensinformationen ist bislang vor allem der angesetzte Gerichtstermin gesichert. Aussagen über die wirtschaftlichen Hintergründe wären ohne weitere Unterlagen spekulativ.

Was das Verfahren für Gäste und Beschäftigte bedeutet

Offen bleibt, ob und wie sich die Zwangsversteigerung auf Gäste, Beschäftigte und bestehende Buchungen auswirkt. Dazu gibt es bislang keine öffentlich bekannte Stellungnahme des Hotelbetriebs.

Auch bei einem erfolgreichen Zuschlag müsste sich der Hotelalltag nicht sofort verändern. Entscheidend wären bestehende Miet- und Pachtverträge sowie die Pläne eines möglichen Erwerbers. Ob ein neuer Eigentümer den Betrieb fortführen, umbauen oder Teile des Areals anders nutzen würde, ist derzeit nicht bekannt.

Für Beschäftigte und Gäste besteht deshalb zunächst keine belastbare Grundlage für weitergehende Annahmen. Der angesetzte Gerichtstermin betrifft in erster Linie die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie.

Hinzu kommt: Eine Zwangsversteigerung muss nicht zwingend am angekündigten Tag stattfinden. Termine können aufgehoben, verschoben oder kurzfristig ausgesetzt werden. Das kann etwa geschehen, wenn Forderungen beglichen werden, sich Verfahrensbeteiligte einigen oder rechtliche Gründe eine Fortsetzung verhindern.

Historisches Hotel in einem traditionsreichen Harzer Kurort

Die Hotelanlage Habichtstein verweist selbst auf eine Geschichte, die bis ins Jahr 1890 zurückreicht. Einzelne Gebäude des Ensembles sind noch älter. Das Cavalierhaus stammt aus dem frühen 19. Jahrhundert und gehört zu den historischen Bauten des Ortes.

Alexisbad entwickelte sich bereits im 19. Jahrhundert zu einem Kur- und Erholungsort im Harz. Hotels, Villen und repräsentative Gebäude entlang der heutigen Kreisstraße prägen bis heute den Charakter des Harzgeröder Ortsteils. Die Hotelanlage Habichtstein nimmt wegen ihrer Größe und ihrer Lage eine besondere Stellung ein.

Wirtschaftliche Schwierigkeiten gab es in der Vergangenheit bereits bei einer früheren Betreibergesellschaft. Die Habichtstein Resort GmbH hatte im Jahr 2010 Insolvenz beantragt. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen diesem damaligen Verfahren und der nun angesetzten Zwangsversteigerung ist jedoch nicht belegt.

Auch deshalb ist bei der Einordnung Vorsicht geboten. Das heutige Verfahren betrifft die Immobilien. Welche Unternehmen aktuell wirtschaftlich mit dem Hotel verbunden sind und wie die Vertragsverhältnisse gestaltet sind, ist öffentlich nicht vollständig nachvollziehbar.

Für Alexisbad und den Harz steht viel auf dem Spiel

Die Zwangsversteigerung der Hotelanlage Habichtstein betrifft ein Ensemble, das für den Tourismus und das Erscheinungsbild von Alexisbad von erheblicher Bedeutung ist. Rund 2,5 Hektar Grundstücksfläche, mehrere Gästehäuser, Ferienhäuser und historische Gebäude machen das Objekt zu einer der größten touristischen Immobilien des Ortes.

Noch ist jedoch nicht entschieden, ob es im November tatsächlich zu einem Zuschlag kommt. Ebenso offen ist, wer sich für das Areal interessieren könnte und welche Zukunft ein möglicher Käufer für die Hotelanlage Habichtstein vorsehen würde.

Bis zum angesetzten Termin bleibt der belegbare Stand überschaubar: Das Amtsgericht Quedlinburg hat die Zwangsversteigerung für den 12. November 2026 angesetzt, der reine Immobilienwert liegt bei rund 4,5 Millionen Euro, und der Hotelbetrieb erscheint nach außen weiterhin aktiv. Für Alexisbad und die Harzregion hängt die weitere Entwicklung nun vom Verlauf des Verfahrens ab.

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