In einer Rinderhaltung in Herzberg am Harz ist das Blauzungenvirus des Serotyps 8 nachgewiesen worden. Der Fall erweitert die Handelsrestriktionszone nach Norden, doch für Betriebe im Landkreis Göttingen gelten viele Vorgaben bereits seit Anfang Juni. Wie stark die Blauzungenkrankheit die Höfe gesundheitlich und wirtschaftlich trifft, ist bislang nicht belastbar erfasst.
Herzberg am Harz, 22. Juli 2026. Der Nachweis erfolgte am 17. Juli im Rahmen einer Handelsuntersuchung. Damit ist BTV-8 erstmals seit Dezember 2008 wieder in Niedersachsen festgestellt worden. Bestätigt ist der Befund in einer Rinderhaltung; öffentlich bekannt ist weder, wie viele Tiere positiv getestet wurden, noch ob sie erkennbare Krankheitssymptome zeigten.
Der Fall markiert deshalb einen neuen Punkt im Tierseuchengeschehen, aber noch keine flächige Ausbreitung der Blauzungenkrankheit im Kreis Göttingen. Ebenso wenig lässt sich derzeit verlässlich beschreiben, wie es den Landwirten im Raum Herzberg insgesamt geht. Dafür fehlen belastbare Angaben zu Erkrankungen, Tierverlusten, abgesagten Verkäufen oder konkreten Mehrkosten in mehreren Betrieben.
BTV-8 in Herzberg: Was bisher feststeht
Mit dem Nachweis in Herzberg hat sich die 150-Kilometer-Handelsrestriktionszone weiter nach Norden verschoben. Sie erfasst nun zusätzliche Gebiete in Niedersachsen und angrenzenden Bundesländern. Für Halter empfänglicher Tierarten bedeutet das: Wer Tiere in Regionen bringen will, die weiterhin als BTV-8-frei gelten, muss besondere Voraussetzungen erfüllen.
Für die Landwirtschaft im Kreis Göttingen ist die Lage allerdings weniger neu, als der aktuelle Befund zunächst vermuten lässt. Der gesamte Landkreis gehörte bereits seit dem 4. Juni 2026 zur Restriktionszone. Auslöser war damals ein BTV-8-Nachweis im hessischen Landkreis Fulda vom 1. Juni.
Die Blauzungenkrankheit in Herzberg hat die Regeln für Göttinger Betriebe also nicht von Grund auf verändert. Neu ist vor allem, dass der Erreger nun in einem Betrieb im Landkreis selbst festgestellt wurde und der betroffene Radius von diesem Fundort aus weiter nach Norden reicht. Für einzelne Höfe kann das dennoch Folgen haben – je nachdem, wohin Tiere verkauft oder transportiert werden sollen.
Tiertransporte bleiben möglich, aber nicht überall ohne Auflagen
Die Vorgaben betreffen unter anderem Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und weitere Wiederkäuer. Ein generelles Transportverbot gibt es nicht. Maßgeblich sind das Zielgebiet, die Tierart, der Verwendungszweck sowie der Gesundheits- und Impfstatus der Tiere.
| Transportfall | Grundsätzliche Einordnung |
|---|---|
| Transport innerhalb nicht BTV-8-freier Gebiete | Klinisch unauffällige Zucht- und Nutztiere können grundsätzlich ohne besondere BTV-8-Auflagen verbracht werden. |
| Transport in ein BTV-8-freies Gebiet | Zusätzliche Bedingungen sind erforderlich, etwa ein vorgeschriebener Impfschutz oder bei ungeimpften Tieren ein negativer PCR-Test in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen Gnitzen. |
| Schlachttiere und Jungtiere | Für Tiere zur unmittelbaren Schlachtung sowie für Jungtiere unter 90 Tagen gelten gesonderte beziehungsweise teilweise erleichterte Regelungen. |
Gerade für Betriebe mit Zuchtviehhandel oder überregionalen Verkäufen kann die Blauzungenkrankheit zusätzlichen Aufwand auslösen. Vor einer Verbringung müssen Unterlagen, Impfstatus und Zielregion geprüft werden. Weil sich Restriktionsgebiete mit neuen Nachweisen kurzfristig verändern können, sollten Tierhalter die jeweils aktuellen Bedingungen mit dem zuständigen Veterinäramt abstimmen.
Warum die Impfung gegen BTV-8 zur Kostenfrage wird
Die Blauzungenkrankheit wird vor allem durch Gnitzen übertragen, kleine blutsaugende Insekten. Eine gewöhnliche direkte Ansteckung von Tier zu Tier spielt dagegen keine zentrale Rolle. Besonders empfänglich sind Schafe und Rinder; auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer können erkranken.
Die möglichen Symptome reichen von Fieber und Apathie über Lahmheiten und entzündete Schleimhäute bis zu Leistungseinbußen. Wie schwer eine Infektion verläuft, hängt unter anderem von der Tierart und vom Virusstamm ab. Für die Lage in Herzberg ist bislang jedoch nicht öffentlich bestätigt, ob die positiv getesteten Tiere klinisch erkrankt waren.
Behörden und Landwirtschaftsverbände raten zu einer Impfung gegen BTV-8. Dabei kommt es auf den Serotyp an: Eine Impfung gegen BTV-3 schützt nicht gegen BTV-8, weil zwischen beiden Varianten keine Kreuzimmunität besteht. Hinzu kommt, dass der Impfschutz nicht sofort einsetzt. Er baut sich entsprechend den Vorgaben des verwendeten Impfstoffs erst über mehrere Wochen auf.
Für die Höfe ist das nicht nur eine tiermedizinische Entscheidung. Seit dem 1. Januar 2026 gewährt die Niedersächsische Tierseuchenkasse keine Beihilfen mehr für BTV-Impfungen. Impfstoff und tierärztliche Leistung müssen die Tierhalter daher selbst bezahlen. Wie hoch die Ausgaben pro Betrieb im Raum Herzberg ausfallen und wie viele Bestände bereits gegen BTV-8 geschützt sind, ist öffentlich nicht bekannt.
Was Verbraucher über die Blauzungenkrankheit wissen sollten
Für Menschen besteht keine Gefahr. Die Blauzungenkrankheit ist eine Tierseuche und keine auf Menschen übertragbare Infektion. Fleisch, Milch und Milchprodukte der betroffenen Tierarten können nach behördlicher Einschätzung weiterhin bedenkenlos verzehrt werden.
- Übertragung: Das Virus wird hauptsächlich durch Gnitzen verbreitet.
- Betroffene Tiere: Besonders gefährdet sind Schafe und Rinder, daneben weitere Wiederkäuer.
- Schutz: Entscheidend sind eine zum Serotyp passende Impfung und Maßnahmen gegen die übertragenden Insekten.
Wie stark die Betriebe betroffen sind, bleibt offen
Der Göttinger Kreisbauernverband weist auf die Transportbeschränkungen hin und empfiehlt den Tierhaltern eine Impfung. Damit sind die zentralen Belastungen benannt, die sich aus dem BTV-8-Nachweis ergeben können: Schutz der Bestände, zusätzliche Prüfungen vor Tiertransporten und Kosten für Impfungen oder Untersuchungen.
Eine belastbare Bilanz für die Region Herzberg ist das noch nicht. Offen bleibt, ob bereits Transporte verschoben wurden, ob Impfstoff kurzfristig in ausreichender Menge verfügbar ist oder ob Tierarztpraxen eine deutlich höhere Nachfrage registrieren. Auch mögliche Folgen wie Milchrückgänge, Aborte, Lahmheiten oder Todesfälle in regionalen Beständen sind bislang nicht öffentlich bestätigt.
Frühere schwere Verluste durch die Blauzungenkrankheit dürfen zudem nicht ohne Weiteres auf den aktuellen Fall übertragen werden. Das Krankheitsgeschehen in Niedersachsen im Jahr 2024 war vor allem von BTV-3 geprägt. In Herzberg wurde nun BTV-8 nachgewiesen. Welche Folgen dieser Serotyp im betroffenen Betrieb und darüber hinaus hat, lässt sich aus den Erfahrungen mit BTV-3 nicht ableiten.
Auch der genaue Stamm des in Herzberg festgestellten Virus ist in den bislang vorliegenden niedersächsischen Mitteilungen nicht näher benannt. Gesichert ist der Serotyp BTV-8. Weitergehende Zuordnungen wären ohne eine ausdrückliche Bestätigung verfrüht.
Die nächsten Nachweise werden über die regionale Lage entscheiden
Eine weitere Ausbreitung von BTV-8 nach Norden gilt als möglich. Wie schnell sich das Virus im Sommer und Herbst 2026 verbreiten könnte, ist jedoch nicht vorhersehbar. Für die Betriebe im Kreis Göttingen heißt das zunächst: Tiere aufmerksam beobachten, Impfentscheidungen mit Tierärzten abstimmen und geplante Transporte frühzeitig prüfen.
Der Nachweis in Herzberg ist damit mehr als eine formale Meldung, aber noch keine vollständige Bestandsaufnahme. Ob die Blauzungenkrankheit im Kreis Göttingen zu einer größeren gesundheitlichen und wirtschaftlichen Belastung wird, zeigt sich erst an weiteren Untersuchungen, möglichen Verdachtsfällen und den konkreten Erfahrungen der Höfe.
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