In der LEADER-Region Nordharz-Aschersleben-Seeland haben 26 Projektideen eine wichtige Etappe im Auswahlverfahren erreicht. Die Vorhaben wurden auf die Prioritätenlisten der Lokalen Aktionsgruppe gesetzt und können nun auf Fördermittel aus europäischen Fonds hoffen. Eine Bewilligung ist damit jedoch noch nicht verbunden – entscheidend sind die formelle Prüfung und die anschließende Antragstellung.

Nordharz/Salzlandkreis, 22. Juli 2026. Aus 36 eingereichten Projektideen sind nach dem regionalen Auswahlverfahren 26 Vorhaben hervorgegangen, die für eine mögliche LEADER-Förderung weiterverfolgt werden. Die Lokale Aktionsgruppe Nordharz-Aschersleben-Seeland, kurz LAG, hat sie in die Prioritätenlisten der zuständigen Förderfonds aufgenommen.

Für die beteiligten Projektträger ist das ein wichtiger Schritt. Mehr aber auch nicht. Die Aufnahme in eine Prioritätenliste ersetzt weder die fachliche Prüfung noch den späteren Förderbescheid. Erst wenn die zuständigen Stellen die Vorhaben formal freigeben, können die eigentlichen Anträge bei den Bewilligungsbehörden eingereicht werden.

Die Entscheidung betrifft das festgelegte Gebiet der LEADER-Region und damit nicht die vollständigen Landkreise Harz und Salzlandkreis. Zur Förderkulisse gehören Aschersleben, Ballenstedt, Falkenstein/Harz, Harzgerode, Quedlinburg, Seeland und Thale sowie Teile der Verbandsgemeinde Vorharz.

Von 36 Projektideen blieben 26 auf der Prioritätenliste

Der vierte Projektaufruf der laufenden EU-Förderperiode begann am 23. März 2026 und endete am 6. Mai. Bis zum Fristablauf gingen bei der LAG 36 Projektideen ein. Der Vorstand befasste sich am 21. Mai erstmals mit den Vorschlägen und nahm eine vorläufige Bewertung vor.

Am 8. Juni folgte die Projektwerkstatt in den Räumen der Schloß Hoym Stiftung in Seeland. Dort präsentierten die Träger 31 Vorhaben. Für jede Idee standen fünf Minuten zur Verfügung, anschließend konnten die Mitglieder der Aktionsgruppe zwei Minuten lang Fragen stellen.

Zwei Tage später beriet die Mitgliederversammlung über die Aufnahme der Projekte in die Prioritätenlisten der unterschiedlichen EU-Fonds. Nach dem bekannt gewordenen Ergebnis erhielten 26 Vorhaben einen Platz auf diesen Listen.

Welche Projekte im Einzelnen ausgewählt wurden, ist bislang nicht vollständig öffentlich dokumentiert. Eine offizielle Übersicht mit Projektnamen, Standorten, Trägern und beantragten Fördersummen lag zunächst nicht vor. Auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Verfahrensstufen bleiben offen: Von 36 eingereichten Ideen wurden 31 vorgestellt und schließlich 26 weitergereicht.

Ob Vorhaben zurückgezogen, formal ausgeschlossen, vertagt oder aus anderen Gründen nicht berücksichtigt wurden, lässt sich aus den veröffentlichten Angaben nicht ableiten. Für die journalistische Einordnung ist deshalb entscheidend, zwischen bestätigtem Auswahlstand und noch offenen Verfahrensfragen zu unterscheiden.

LEADER-Förderung ist noch nicht bewilligt

Die 26 ausgewählten Projekte haben die regionale Vorauswahl bestanden. Eine Förderzusage liegt damit aber noch nicht vor. Im LEADER-Verfahren folgt auf die Entscheidung der Lokalen Aktionsgruppe zunächst eine formelle Prüfung durch die zuständigen Verwaltungsstellen.

Erst nach dieser Prüfung können die Projektträger zur eigentlichen Antragstellung zugelassen werden. Die Bewilligungsbehörde entscheidet anschließend, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, welche Ausgaben anerkannt werden und in welcher Höhe ein Zuschuss möglich ist.

Die Förderquote hängt vom jeweiligen Programm, von der Rechtsform des Antragstellers und von den geltenden Richtlinien ab. Nach den Angaben der LAG können grundsätzlich zwischen 50 und 90 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden. Den verbleibenden Anteil müssen die Träger selbst oder mithilfe weiterer Finanzierungspartner aufbringen.

Die Formulierung, 26 Projekte hätten die erste Hürde genommen, trifft den Stand daher vergleichsweise genau. Sie wurden als grundsätzlich förderwürdig eingestuft und in eine Rangfolge aufgenommen. Ob sie später tatsächlich Geld erhalten, hängt von weiteren Prüfungen, verfügbaren Mitteln und vollständig eingereichten Unterlagen ab.

Rund 1,14 Millionen Euro stehen im vierten Aufruf bereit

Für den vierten Projektaufruf waren insgesamt rund 1,142 Millionen Euro vorgesehen. Die Mittel stammen aus drei europäischen Fonds:

Förderfonds Verfügbares Budget
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, ELER 270.000 Euro
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, EFRE 629.000 Euro
Europäischer Sozialfonds Plus, ESF+ 243.000 Euro

Die Summe bezeichnet das für den Aufruf verfügbare Budget. Sie sagt noch nichts darüber aus, wie viel Geld die 26 Projekte beantragt haben oder später tatsächlich erhalten könnten. Ebenso ist nicht bekannt, wie sich die ausgewählten Vorhaben auf die drei Fonds verteilen.

Die LAG hatte bereits darauf hingewiesen, dass die Budgets gegen Ende der Förderperiode zunehmend ausgeschöpft seien. Das erhöht die Bedeutung der Prioritätenlisten. Sie legen nicht nur fest, welche Vorhaben die regionale Auswahl bestehen, sondern auch, in welcher Reihenfolge sie bei begrenzten Mitteln berücksichtigt werden können.

Eine hohe Platzierung kann deshalb entscheidend sein. Selbst ein fachlich geeignetes Projekt erhält nicht automatisch einen Zuschuss, wenn der jeweilige Fonds bereits ausgeschöpft ist oder die formalen Voraussetzungen im weiteren Verfahren nicht erfüllt werden.

Bewertet werden Nutzen, Nachhaltigkeit und regionale Wirkung

Die Auswahl der Projekte richtet sich nach festgelegten Kriterien. Um im Verfahren zugelassen zu werden, muss ein Vorhaben mindestens 41 Punkte erreichen. Dabei geht es nicht nur um die technische Umsetzbarkeit oder die Höhe der Investition.

Die LAG prüft unter anderem, ob ein Projekt zur regionalen Entwicklungsstrategie passt, einen nachvollziehbaren Nutzen für die Region hat und einen erkennbaren Mehrwert für den ländlichen Raum bietet. Auch Nachhaltigkeit, Innovationsgehalt und die Wirkung über den einzelnen Projektstandort hinaus fließen in die Bewertung ein.

Zu den zentralen Prüfkriterien gehören:

  • die Übereinstimmung mit der regionalen Entwicklungsstrategie,
  • der konkrete Nutzen für Städte, Gemeinden und Einwohner,
  • Nachhaltigkeit und langfristige Wirkung,
  • Innovationsgehalt und LEADER-Mehrwert,
  • der Beitrag zu den regionalen Handlungsfeldern.

Die LEADER-Region Nordharz-Aschersleben-Seeland konzentriert sich auf mehrere Schwerpunkte. Dazu zählen Lebensqualität und sozialer Zusammenhalt, Naherholung, Tourismus und Kultur, Wirtschaftsförderung und Standortentwicklung sowie Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Welche dieser Themen im aktuellen Projektaufruf besonders stark vertreten sind, bleibt ohne eine veröffentlichte Projektliste offen. Konkrete Aussagen über einzelne Vorhaben, ihre Ziele oder ihre finanziellen Volumina wären deshalb derzeit nicht belastbar.

Regionale Akteure entscheiden über die Reihenfolge

Der LEADER-Ansatz unterscheidet sich von vielen klassischen Förderprogrammen durch seine regionale Struktur. Über die Auswahl beraten nicht ausschließlich Verwaltungsstellen. In der Lokalen Aktionsgruppe arbeiten Vertreter aus Kommunen, Vereinen, sozialen Einrichtungen, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung zusammen.

Die Idee dahinter: Projekte sollen nicht allein nach zentralen Vorgaben ausgewählt werden, sondern nach den Bedürfnissen und Entwicklungszielen der jeweiligen Region. Die LAG legt dafür eigene Schwerpunkte fest und bewertet, welche Vorhaben den größten Beitrag zur Entwicklung des Fördergebiets leisten können.

Für die gesamte Förderperiode von 2021 bis 2027 stehen der Region nach Angaben der LAG rund 12,7 Millionen Euro aus ELER, EFRE und ESF+ zur Verfügung. Die Mittel sollen Investitionen und Projekte unterstützen, die den ländlichen Raum wirtschaftlich, sozial und ökologisch stärken.

Der regionale Beschluss bleibt dennoch nur ein Teil des Verfahrens. Auch ein hoch bewertetes Projekt muss sämtliche rechtlichen und finanziellen Bedingungen erfüllen. Kostenpläne, Eigenmittel, Zeitabläufe und förderfähige Ausgaben werden im weiteren Verlauf geprüft. Dabei können Nachforderungen oder Anpassungen notwendig werden.

Jetzt beginnt die entscheidende Prüfungsphase

Für die 26 ausgewählten Projekte folgt nun die Phase, in der aus einer positiven regionalen Bewertung ein förderfähiger Antrag werden muss. Erst die formelle Prüfung zeigt, welche Vorhaben tatsächlich zugelassen werden und später einen Bewilligungsbescheid erhalten.

Bis dahin bleibt die Lage klar umrissen: Die Projekte haben sich im regionalen Auswahlverfahren durchgesetzt und stehen auf den Prioritätenlisten der LAG Nordharz-Aschersleben-Seeland. Offen sind dagegen die konkrete Mittelverteilung, die Namen aller ausgewählten Vorhaben und der Zeitpunkt möglicher Bewilligungen.

Damit ist die erste Hürde genommen, die entscheidende aber noch nicht. Erst wenn Prüfung, Antragstellung und Bewilligung abgeschlossen sind, steht fest, welche Projekte im Harz und im Salzlandkreis mit europäischer Unterstützung umgesetzt werden können.