
Osterode am Harz, 22. Dezember 2025. Wenn das Jahr sich seinem Ende nähert, liegt über der historischen Altstadt von Osterode eine besondere Stille. Wo sonst an Silvester Raketen aufsteigen und Böller hallen, bleibt der Himmel dunkel und ruhig. Die Stadt setzt erneut auf ein konsequentes Böller- und Raketenverbot – aus Verantwortung für Menschen, Gebäude und Geschichte.
Das Böller- und Raketenverbot in Osterodes historischer Altstadt ist kein kurzfristiger Verwaltungsakt, sondern Ausdruck einer langfristigen Sicherheits- und Schutzstrategie. Für den Jahreswechsel 2025/2026 gelten klare Regeln: In großen Teilen der Innenstadt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt. Die Stadtverwaltung erinnert eindringlich daran, dass diese Regelung dem Schutz eines der sensibelsten Stadtbereiche dient – und konsequent durchgesetzt wird.
Was das Böller- und Raketenverbot konkret regelt
Grundlage des Verbots ist die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Osterode am Harz. Sie untersagt das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 innerhalb der historischen Altstadt. Darunter fallen klassische Silvesterböller ebenso wie Raketen, Knallkörper, Feuertöpfe und vergleichbare Feuerwerksartikel, die üblicherweise zum Jahreswechsel verwendet werden.
Das Böller- und Raketenverbot gilt nicht ausschließlich in der Silvesternacht, sondern ganzjährig innerhalb des festgelegten Bereichs. Damit geht Osterode über viele andere Kommunen hinaus und schafft eine dauerhafte Schutzzone, die unabhängig vom Kalender greift. Ziel ist es, Risiken nicht nur punktuell, sondern dauerhaft zu minimieren.
Der räumliche Geltungsbereich des Verbots
Der Bereich, in dem das Böller- und Raketenverbot gilt, ist eindeutig definiert. Er umfasst die historische Altstadt sowie angrenzende Straßenzüge, die aufgrund ihrer baulichen Struktur als besonders schutzbedürftig gelten. Die Grenze verläuft unter anderem entlang der Bahnlinie zwischen Herzberg und Seesen, der Söse sowie der Osttangente (B 241).
Zu den betroffenen Straßen gehören unter anderem die Bahnhofstraße, die Sösepromenade, die Berliner Straße und die Waldstraße. In diesen Bereichen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern strikt untersagt. Die klare räumliche Abgrenzung soll Missverständnisse vermeiden und erleichtert zugleich die Kontrolle durch Ordnungsbehörden.
Warum Osterode früh gehandelt hat
Das Böller- und Raketenverbot in Osterodes historischer Altstadt hat eine prägende Vorgeschichte. In der Silvesternacht 1998/1999 kam es zu einem folgenschweren Brand, ausgelöst durch Feuerwerkskörper. Mehrere Fachwerkhäuser wurden schwer beschädigt oder vollständig zerstört. Die Bilder der ausgebrannten Gebäude haben sich tief in das kollektive Gedächtnis der Stadt eingeprägt.
Als direkte Konsequenz aus diesem Ereignis führte Osterode frühzeitig ein dauerhaftes Feuerwerksverbot für den Altstadtbereich ein. Damit gehörte die Stadt zu den Vorreitern in Niedersachsen, die den Schutz historischer Bausubstanz über traditionelle Silvesterbräuche stellten. Das heutige Böller- und Raketenverbot ist somit Ergebnis konkreter Erfahrungen – nicht bloßer Vorsorge.
Rechtliche Grundlagen und mögliche Sanktionen
Rechtlich stützt sich das Böller- und Raketenverbot sowohl auf kommunale Regelungen als auch auf bundesrechtliche Vorgaben. Das Sprengstoffgesetz erlaubt den Einsatz von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 nur zu bestimmten Zeiten und untersagt ihn grundsätzlich in der Nähe besonders gefährdeter Gebäude.
Osterode nutzt diesen rechtlichen Rahmen konsequent aus. Wer gegen das Böller- und Raketenverbot in der historischen Altstadt verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Bußgelder von bis zu 5 000 Euro verhängt werden. Die Stadt macht deutlich, dass es sich nicht um eine symbolische Regelung handelt, sondern um eine verbindliche Vorschrift mit klaren Konsequenzen.
Brandschutz als zentrales Argument
Die historische Altstadt von Osterode ist geprägt von Fachwerkhäusern, engen Gassen und dichter Bebauung. Diese Struktur macht den Stadtteil besonders anfällig für Brände. Schon einzelne Funken oder Glutreste können ausreichen, um Dächer, Balken oder Fassaden in Brand zu setzen.
Das Böller- und Raketenverbot ist deshalb vor allem eine Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes. Es soll verhindern, dass unkontrollierter Funkenflug oder umstürzende Raketen Brände auslösen, die sich in der engen Altstadt rasch ausbreiten könnten.
Besondere Risiken im historischen Stadtkern
- Hoher Anteil an Fachwerk und Holzbauteilen
- Enge Bebauung mit geringer Distanz zwischen Gebäuden
- Erschwerte Zufahrten für Rettungs- und Löschfahrzeuge
- Hohe Personendichte in der Silvesternacht
Diese Faktoren machen deutlich, warum das Böller- und Raketenverbot nicht als Einschränkung, sondern als notwendige Schutzmaßnahme verstanden werden soll.
Appelle an die Bevölkerung
Die Stadtverwaltung verbindet das Verbot mit einem klaren Appell an Bürgerinnen, Bürger und Gäste. Auch außerhalb der Verbotszone wird zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk aufgerufen. Insbesondere in Wohngebieten, auf öffentlichen Plätzen und in der Nähe größerer Menschenansammlungen empfiehlt die Stadt Zurückhaltung.
Polizei und Ordnungsdienste weisen regelmäßig darauf hin, dass Verletzungen durch Feuerwerkskörper jedes Jahr zahlreiche Einsätze verursachen. Das Böller- und Raketenverbot in der Altstadt soll dazu beitragen, diese Risiken zumindest in einem besonders sensiblen Bereich deutlich zu reduzieren.
Osterode im bundesweiten Kontext
Mit seinem Verbot steht Osterode nicht allein. In vielen deutschen Städten sind historische Innenstädte und dicht bebaute Altstadtkerne inzwischen von Feuerwerksverboten betroffen. Die Gründe ähneln sich: Brandschutz, Denkmalschutz und die Sicherheit der Bevölkerung.
Osterode gilt dabei als Beispiel für eine konsequente und langfristige Regelung. Während andere Kommunen ihre Verbote nur temporär aussprechen, setzt Osterode auf eine dauerhafte Lösung. Das schafft Klarheit – und verhindert jedes Jahr aufs Neue Diskussionen über Ausnahmen oder kurzfristige Lockerungen.
Verantwortung für ein gewachsenes Stadtbild
Die historische Altstadt ist Identität, Lebensraum und kulturelles Erbe zugleich. Das Böller- und Raketenverbot in Osterodes historischer Altstadt versteht sich daher nicht nur als Sicherheitsmaßnahme, sondern auch als Ausdruck von Verantwortung gegenüber der Geschichte der Stadt.
Der Verzicht auf Feuerwerk in diesem Bereich bedeutet keinen Verlust an Feierlichkeit. Vielmehr eröffnet er die Möglichkeit, den Jahreswechsel ruhiger, sicherer und bewusster zu begehen. In Osterode steht damit nicht der laute Knall im Mittelpunkt, sondern der Erhalt dessen, was Generationen vor uns aufgebaut haben – und was auch kommende Generationen noch erleben sollen.







