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Dramatischer Feuerwehreinsatz: Gartenhaus in Flammen im Harzgebiet
In der Nacht zum 5. Januar 2025 kam es in Quedlinburg zu einem schweren Brand einer Gartenlaube, bei dem eine 53-jährige Frau schwer verletzt wurde. Die Feuerwehr konnte das Feuer löschen, doch die Laube wurde vollständig zerstört.
Brand in Quedlinburg: Frau erleidet schwere Verbrennungen
In den frühen Morgenstunden des 5. Januar 2025 geriet eine Gartenlaube in quedlinburg in Brand. Die feuerwehr fand eine 53-jährige Frau vor der brennenden Hütte, die mit Verbrennungen an den Beinen ins Krankenhaus gebracht wurde. Die Laube brannte vollständig ab, der Schaden wird auf 20.000 Euro geschätzt. Die Brandursache ist bislang ungeklärt. Quelle
Weitere Brände im Harzgebiet
In den vergangenen Jahren kam es im Harzgebiet zu mehreren Bränden von Gartenlauben und Bungalows:
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- wernigerode (August 2021): Ein Bungalow in einer Gartenanlage brannte aus ungeklärter Ursache vollständig aus. Der Sachschaden wurde auf 75.000 Euro geschätzt. Quelle
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- Hasselfelde (März 2020): In der Nacht zum 19. März brannte eine Gartenlaube in der Gartensparte „Am Käseberg“ nieder. Der Schaden belief sich auf etwa 4.000 Euro. Brandstiftung konnte nicht ausgeschlossen werden. Quelle
Präventionsmaßnahmen und Sicherheitshinweise
Angesichts der wiederholten Brände im Harzgebiet ist es wichtig, präventive Maßnahmen zu ergreifen:
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- Regelmäßige Überprüfung der elektrischen Installationen in Gartenlauben.
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- Verzicht auf offenes Feuer oder unbeaufsichtigte Kerzen in Holzbauten.
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- Bereitstellung von Feuerlöschern und Schulung im Umgang damit.
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- Einhalten von Sicherheitsabständen bei der Lagerung von brennbaren Materialien.
Die Feuerwehr appelliert an alle Gartenbesitzer, besondere Vorsicht walten zu lassen und verdächtige Beobachtungen umgehend zu melden.
fazit
Die jüngsten Brände im Harzgebiet unterstreichen die Notwendigkeit erhöhter Wachsamkeit und präventiver Maßnahmen. Durch verantwortungsbewusstes Verhalten und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen können solche tragischen Vorfälle möglicherweise verhindert werden.