Die Vorschläge der Alterssicherungskommission für längere Erwerbszeiten treffen im Handwerk auf einen empfindlichen Punkt. In einem Wernigeröder Dachdeckerbetrieb zeigt sich, warum die Debatte über eine mögliche Rente mit 70 an der Wirklichkeit körperlich belastender Berufe vorbeizugehen droht. Beschlossen ist eine solche Altersgrenze nicht – doch schon die geplanten Einschnitte bei früheren Rentenzugängen sorgen für Unruhe.

Wernigerode, 20. Juli 2026. Thomas Fischer braucht keine Statistik, um zu erklären, was jahrzehntelange Arbeit auf dem Dach mit einem Körper macht. Der 61-Jährige nennt Beschwerden an Händen, Armen und Schultern. Seine Bilanz nach mehr als drei Jahrzehnten im Beruf fällt knapp aus: „Alles tut weh.“

Auch sein Kollege Thorsten Hahn kennt die Folgen der körperlichen Belastung. Mehr als 40 Jahre arbeitet er bereits als Dachdecker. Rücken, Bandscheiben, Arthrose – die Liste der Beschwerden ist lang. Beide stehen für ein Problem, das in der Debatte um die Rentenpläne bislang leicht hinter Modellrechnungen, Altersgrenzen und Finanzierungsfragen verschwindet: Nicht jeder Beruf lässt sich bis 67 oder darüber hinaus ausüben.

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 schrittweise an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Eine allgemeine Rente mit 70 ist weder beschlossen noch kurzfristig vorgesehen. Nach den Berechnungen der Kommission würde das Renteneintrittsalter zunächst nur langsam steigen – zwischen 2031 und 2041 von 67 auf etwa 67 Jahre und sechs Monate.

Erst bei einer langfristigen Fortsetzung dieses Mechanismus könnte sich die Altersgrenze für deutlich jüngere Jahrgänge in Richtung 70 bewegen. Für ältere Beschäftigte im Handwerk liegt der entscheidende Konflikt jedoch schon früher.

Rentenpläne treffen besonders körperlich belastende Berufe

Weitreichender als die Debatte über eine mögliche Rente mit 70 sind zwei andere Empfehlungen. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren soll entfallen. Zugleich soll der frühestmögliche Renteneintritt für langjährig Versicherte mit Abschlägen zunächst von 63 auf 64 Jahre steigen.

Damit gerät ausgerechnet jene Gruppe unter Druck, die früh ins Berufsleben eingestiegen ist. Im Handwerk beginnt die Ausbildung häufig bereits im Jugendalter. Wer anschließend über Jahrzehnte Beiträge zahlt, erreicht 45 Versicherungsjahre oft lange vor der regulären Altersgrenze. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ohne Abschläge früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, ist für viele Beschäftigte deshalb mehr als eine sozialpolitische Sonderregel. Sie ist ein Ausweg aus einem Beruf, den der Körper nicht unbegrenzt mitmacht.

Die Vorschläge der Kommission sind noch kein Gesetz. Welche Punkte die Bundesregierung übernimmt, welche Übergangsfristen gelten und welche Jahrgänge betroffen wären, ist offen. Dennoch ist die Richtung der Debatte klar: längere Erwerbszeiten, weniger Anreize für einen frühen Renteneintritt und stärkere individuelle Prüfung.

Im Wernigeröder Betrieb ist die Altersfrage längst konkret

Der Dachdeckerbetrieb in Wernigerode beschäftigt sieben Menschen. Vier von ihnen sind ungefähr 60 Jahre alt. Für Geschäftsführer Guido Fischer ist die Frage, wie lange Mitarbeiter körperlich schwere Arbeit leisten können, deshalb kein fernes Zukunftsszenario.

Ältere Beschäftigte übernehmen bereits heute nicht mehr jede Aufgabe. Arbeiten müssen anders verteilt, körperliche Grenzen berücksichtigt werden. Kräne und technische Hilfsmittel erleichtern den Alltag, doch sie lösen das Grundproblem nicht. Auf dem Dach bleibt vieles Handarbeit.

Dachdecker bewegen sich auf Gerüsten und geneigten Flächen, tragen Material, arbeiten in gebückter Haltung und sind Hitze, Kälte sowie Wind ausgesetzt. Die Belastung entsteht nicht durch einen einzelnen schweren Arbeitstag, sondern durch Jahrzehnte wiederkehrender Beanspruchung.

In großen Unternehmen lassen sich ältere Beschäftigte mitunter in Planung, Schulung, Koordination oder Verwaltung einsetzen. In kleinen Handwerksbetrieben sind solche Wechselmöglichkeiten begrenzt. Dort wird jede Fachkraft gebraucht – häufig auch für praktische Arbeiten auf der Baustelle.

Die zentralen Vorschläge der Rentenkommission

Bereich Vorgeschlagene Änderung
Regelaltersgrenze Nach 2031 schrittweise an die Entwicklung der Lebenserwartung koppeln
45 Versicherungsjahre Die bisherige abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschaffen
Früher Rentenbeginn Die Altersgrenze für langjährig Versicherte mit Abschlägen zunächst von 63 auf 64 Jahre anheben
Gesundheitliche Härtefälle Einen vereinfachten Rentenzugang nach individueller gesundheitlicher Prüfung schaffen

Die Kommission räumt damit ein, dass längere Erwerbszeiten nicht für alle Beschäftigten gleichermaßen möglich sind. Vorgesehen ist ein erleichterter Zugang zur Rente für Menschen kurz vor der Altersgrenze, die ihren langjährig ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Doch gerade dieser Teil bleibt unscharf. Nach welchen medizinischen Kriterien soll entschieden werden? Wer führt die Prüfung durch? Müssen Betroffene Abschläge akzeptieren? Und welche Rolle spielt die konkrete Berufsbiografie? Solange diese Fragen unbeantwortet sind, bleibt der angekündigte Schutz für körperlich belastete Beschäftigte eine Absichtserklärung.

Rente mit 70 ist Schlagwort, nicht Gesetz

Die Formel „Rente mit 70“ prägt die öffentliche Debatte, führt aber leicht in die Irre. Sie suggeriert eine feste, unmittelbar bevorstehende Altersgrenze. Tatsächlich geht es bislang um einen langfristigen Automatismus, der das Rentenalter an die Lebenserwartung koppeln soll.

Für Beschäftigte im Handwerk ist dennoch entscheidend, welche politischen Folgen sich aus diesem Prinzip ergeben. Schon eine schrittweise Verlängerung der Lebensarbeitszeit kann problematisch sein, wenn gleichzeitig der frühere abschlagsfreie Rentenzugang entfällt.

Der Konflikt lässt sich deshalb nicht auf eine Zahl reduzieren. Es geht um die Frage, ob Menschen länger arbeiten sollen, obwohl sie ihren erlernten Beruf möglicherweise schon vor Erreichen der heutigen Regelaltersgrenze nicht mehr voll ausüben können.

Gewerkschaft und Handwerksverband ziehen unterschiedliche Schlüsse

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt lehnt eine pauschale Anhebung des Rentenalters für körperlich schwer arbeitende Menschen ab. Sie verweist auf Berufe wie Dachdecker, Gebäudereiniger oder Beschäftigte in der Forstwirtschaft. Aus ihrer Sicht braucht es flexible und gegebenenfalls frühere Übergänge in den Ruhestand.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks bewertet das Reformpaket insgesamt offener. Er unterstützt grundsätzlich eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung und Maßnahmen gegen einen frühen Rückzug aus dem Erwerbsleben. Gleichzeitig fordert auch der Verband Schutz für körperlich belastete Beschäftigte. Wer 45 Versicherungsjahre erreicht hat, soll demnach ab 65 weiterhin ohne Abschläge in Rente gehen können.

Die Positionen unterscheiden sich im Schwerpunkt, nicht im Kern des Problems. Beide Seiten erkennen an, dass Beschäftigte auf Baustellen, Dächern oder in anderen körperlich anspruchsvollen Berufen nicht mit Menschen gleichgesetzt werden können, die ihre Tätigkeit bis ins hohe Alter überwiegend am Schreibtisch ausüben.

Warum die Rentendebatte den Harz besonders beschäftigt

Für Sachsen-Anhalt gewinnt die Diskussion durch die Altersstruktur der Bevölkerung und den Mangel an Fachkräften zusätzlich an Gewicht. Im Dachdeckerhandwerk des Landes arbeiten rund 3.100 Menschen in mehr als 500 Betrieben. Hinzu kommen Beschäftigte im Straßenbau, Tiefbau, Gerüstbau und in weiteren körperlich fordernden Gewerken.

Ob der Landkreis Harz stärker betroffen ist als andere Regionen, lässt sich daraus nicht ableiten. Dafür fehlen belastbare Vergleiche zu Altersstruktur, Krankheitszeiten, Erwerbsminderungsrenten und tatsächlichem Renteneintritt in den einzelnen Landkreisen.

Der Wernigeröder Betrieb ist deshalb kein statistischer Beweis für einen Sonderfall Harz. Er ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie die bundesweite Rentendebatte in kleinen Unternehmen ankommt. Dort treffen mehrere Probleme aufeinander: ältere Belegschaften, Nachwuchsmangel, körperliche Verschleißerscheinungen und die Notwendigkeit, erfahrene Fachkräfte möglichst lange zu halten.

Was weiterhin ungeklärt ist

  • Welche Empfehlungen der Alterssicherungskommission tatsächlich Gesetz werden
  • Welche Geburtsjahrgänge von möglichen Übergangsregeln betroffen wären
  • Ob eine Sonderregelung nach 45 Versicherungsjahren erhalten bleibt
  • Wie gesundheitliche Einschränkungen geprüft und anerkannt werden
  • Welche Aufgaben kleine Handwerksbetriebe älteren Beschäftigten alternativ anbieten können

Die Reform entscheidet sich nicht nur am Rentenalter

Die gesetzliche Rentenversicherung steht unter dem Druck einer alternden Gesellschaft. Längere Erwerbszeiten gelten deshalb als ein möglicher Baustein, um das System zu stabilisieren. Doch die steigende Lebenserwartung sagt wenig darüber aus, wie lange ein Mensch seinen konkreten Beruf gesundheitlich ausüben kann.

Zwischen einer statistisch längeren Lebenszeit und einem zusätzlichen Jahr auf dem Dach liegt ein erheblicher Unterschied. Für Thomas Fischer und seine Kollegen geht es nicht um abstrakte Modellrechnungen, sondern um die Frage, ob sie ihren Beruf bis zur regulären Altersgrenze schaffen – und welche finanziellen Folgen ein früherer Ausstieg hätte.

Die Rentenpläne werden sich deshalb daran messen lassen müssen, wie sie mit solchen Berufsbiografien umgehen. Solange die angekündigten Härtefallregelungen unklar bleiben und die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren zur Disposition steht, dürfte die Debatte im Handwerk nicht leiser werden.