
Wernigerode – Im Herzen des Harz sorgt der Ausschluss der AfD vom Bürgerfrühstück auf dem Marktplatz für landesweite Schlagzeilen. Während die AfD-Spitze empört reagiert und rechtliche Schritte in Erwägung zieht, betont der Veranstalter sein Hausrecht. In der Bevölkerung prallen Zustimmung und Kritik aufeinander – und machen die politische Spaltung in der Region sichtbar.
Das Bürgerfrühstück als Tradition im Harz
Das Bürgerfrühstück in Wernigerode ist seit Jahren ein Symbol der Gemeinschaft. Vereine, Familien, Initiativen und politische Vertreter treffen sich an langen Biertischen mitten in der Altstadt, um gemeinsam zu essen und ein Zeichen für Zusammenhalt zu setzen. Doch 2025 wurde diese Tradition im Harz von einem Konflikt überschattet: Der Kinderschutzbund Harzkreis als Veranstalter entschied, die AfD von der Teilnahme auszuschließen.
Wie die AfD reagiert hat
Die AfD-Spitze im Harz reagierte scharf auf die Entscheidung. Vertreter der Partei sprachen von einer „gezielten Diskriminierung“ und davon, dass man bewusst aus der Gesellschaft ausgegrenzt werde. Auf Facebook und anderen Plattformen veröffentlichte der AfD-Kreisverband Harz Beiträge, in denen er eine eigene Kundgebung unter dem Motto „Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung“ präsentierte. Damit wollte die Partei zeigen, dass sie sich nicht an den Rand drängen lässt.
Auch in öffentlichen Stellungnahmen machte die Partei deutlich, dass sie eine juristische Prüfung erwägt. Die Empörung richtete sich vor allem gegen die Begründung: „Hausrecht“ – für die AfD ein vorgeschobenes Argument, das ihrer Ansicht nach allein der politischen Ausgrenzung dient. In ihren Botschaften versuchte die Partei, den Ausschluss als Angriff auf Meinungsfreiheit zu deuten. Diese Strategie der Selbstinszenierung als Opfer fand in Teilen der Anhängerschaft Anklang.
Die juristische Grundlage des Verbots
Rechtlich betrachtet ist der Ausschluss unproblematisch. Veranstalter wie der Kinderschutzbund können sich auf ihr Hausrecht berufen. Dieses erlaubt ihnen, eigenständig festzulegen, wer Zutritt erhält und wer nicht. Damit ist klar: Gibt es rechtliche Grundlagen, die den Ausschluss der AfD rechtfertigen? – Ja, das Hausrecht bildet diese Grundlage.
Politisch oder rechtlich motiviert?
Formell beruft sich der Kinderschutzbund allein auf das Hausrecht. Politisch wird die Entscheidung jedoch von vielen Beobachtern als Stellungnahme gegen die AfD verstanden. Hinzu kommt: Der Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD ist seit 2023 vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Auf Bundesebene läuft seit Mai 2025 ebenfalls eine solche Einstufung, gegen die die Partei juristisch vorgeht. Dieser Hintergrund erklärt, warum der Ausschluss im Harz gerade jetzt so viel Aufmerksamkeit bekommt.
Die Stimmung in der Bevölkerung
Wie reagiert die Öffentlichkeit auf den AfD-Ausschluss vom Bürgerfrühstück? – Unterschiedlich wie selten zuvor. Befürworter loben den Kinderschutzbund für seinen klaren Kurs. Sie verweisen auf die Einschätzungen des Verfassungsschutzes und halten es für legitim, der AfD keinen Raum auf einem familienfreundlichen Fest zu geben. „Es ist ein wichtiges Signal gegen Rechtsextremismus im Harz“, heißt es in vielen Kommentaren.
Doch es gibt auch kritische Stimmen. Manche Bürger fragen: Ist der Ausschluss der AfD politisch oder rechtlich motiviert? Andere befürchten eine gefährliche Spaltung. In Foren und auf Plattformen wie Twitter wird heftig diskutiert. Kommentare reichen von „notwendig und konsequent“ bis hin zu „ein Schlag ins Gesicht der Demokratie“. Kritiker argumentieren, dass gerade eine Demokratie auch unliebsame Stimmen aushalten müsse. Damit wird deutlich: Die Maßnahme ist nicht nur rechtlich, sondern auch gesellschaftlich umstritten.
Zitate und Schlaglichter aus den sozialen Medien
- „Die NaziSekte AfD will zum Bürgerfrühstück – der Kinderschutzbund sagt Nein.“ (Twitter-Nutzer)
- „Es ist unser gutes Recht, Extremisten von einer Familienveranstaltung fernzuhalten.“ (Befürworter in einer Facebook-Diskussion)
- „So treibt man die Spaltung im Harz nur noch weiter voran.“ (Kritischer Kommentar in einem Forum)
Der Marktplatz als symbolischer Ort
Das Bürgerfrühstück fand wie immer auf dem Marktplatz von Wernigerode statt. Wo fand das Bürgerfrühstück in Wernigerode statt? – Mitten im Zentrum, vor dem historischen Rathaus. Dass dort eine Partei vom Mitmachen ausgeschlossen wurde, machte die Entscheidung besonders brisant. Der Marktplatz gilt für viele Harzer als Ort der Offenheit und Begegnung. Der Ausschluss zeigt, dass diese Symbolik längst nicht mehr selbstverständlich ist.
Gesellschaftlicher Kontext im Harz
Die Debatte ist eingebettet in einen größeren Kontext. Laut Verfassungsschutzbericht 2024 entfielen rund 65 Prozent aller politisch motivierten Straftaten mit extremistischem Hintergrund auf rechte Strömungen. In dieser Lage stellt sich für viele Veranstalter im Harz die Frage: Kann man eine Partei wie die AfD auf ein Fest einladen, das für Offenheit und Miteinander stehen soll? Der Kinderschutzbund entschied sich klar dagegen – und löste damit die aktuelle Kontroverse aus.
Pro- und Contra-Argumente im Überblick
Pro Ausschluss | Contra Ausschluss |
---|---|
Klares Signal gegen Rechtsextremismus im Harz | Gefahr, demokratische Prinzipien zu schwächen |
Rechtlich abgesichert durch Hausrecht | Stärkung der Opferrolle der AfD |
Unterstützung durch Teile der Bevölkerung | Spaltung der Gesellschaft wird vertieft |
Ein Streit, der bleibt
Die Auseinandersetzung um das Bürgerfrühstück in Wernigerode zeigt, wie tief die Gräben im Harz verlaufen. Die AfD hat deutlich gemacht, dass sie den Ausschluss nicht akzeptiert und weiter juristisch wie politisch reagieren will. Der Kinderschutzbund beruft sich fest auf sein Hausrecht und sieht sich in seiner Entscheidung bestätigt. In der Bevölkerung bleibt die Diskussion lebendig – zwischen klarer Ablehnung der AfD, Sorge um Demokratie und dem Wunsch nach gesellschaftlichem Zusammenhalt. Damit wird der Harz zum Schauplatz einer Debatte, die exemplarisch für ganz Deutschland steht und wohl noch lange nicht beendet ist.