Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hält Teile der geplanten Einkommensteuerreform für problematisch und warnt vor einer höheren Belastung von Betrieben durch die kalte Progression. Zugleich sieht der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums mehrere Entlastungen vor – darunter höhere Freibeträge und mehr Kindergeld. Für das Handwerk im Landkreis Goslar und damit im Harz ist die Debatte besonders relevant, weil viele Betriebe als Personenunternehmen unmittelbar von der Einkommensteuer betroffen sind.

Goslar, 26. August 2026. Noch ist nichts beschlossen, doch im Handwerk wächst die Kritik an der geplanten Einkommensteuerreform 2027. Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade fordert Nachbesserungen am Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Ihr zentraler Vorwurf: Die sogenannte kalte Progression werde nicht vollständig ausgeglichen. Damit könnten Einkommen trotz inflationsbedingter Anpassungen real stärker besteuert werden.

Die Kammer spricht in diesem Zusammenhang von einer möglichen „Steuererhöhung durch die Hintertür“. Diese Formulierung ist eine politische und wirtschaftliche Bewertung der Interessenvertretung – keine offizielle Beschreibung des Gesetzesvorhabens. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums enthält der Referentenentwurf zugleich mehrere Maßnahmen, die Steuerzahler entlasten sollen.

Handwerkskammer sieht Lücke beim Ausgleich der kalten Progression

Im Mittelpunkt der Kritik steht ein Mechanismus, der vor allem in Zeiten hoher Inflation an Bedeutung gewinnt. Steigen Löhne und Einkommen lediglich, um höhere Preise auszugleichen, wächst die reale Kaufkraft kaum. Weil die Einkommensteuer progressiv ausgestaltet ist, kann dennoch ein größerer Anteil des Einkommens besteuert werden.

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Genau hier setzt die Handwerkskammer an. Sie hält die im Entwurf vorgesehene Verschiebung der Tarifgrenzen für nicht ausreichend. Nach ihrer Einschätzung würde die kalte Progression damit nur teilweise aufgefangen.

Auch eine Analyse der Steuerberatungsgesellschaft EY kommt zu dem Ergebnis, dass die Tarifgrenzen oberhalb des Grundfreibetrags nicht vollständig entsprechend der Inflationsentwicklung angepasst werden sollen. Der Effekt wäre demnach nicht für alle Einkommensbereiche vollständig neutralisiert.

Das Bundesfinanzministerium selbst beschreibt die kalte Progression als zusätzliche Steuerbelastung, die entstehen kann, wenn nominal höhere Einkommen lediglich die Inflation ausgleichen. Seit Jahren wird der Einkommensteuertarif deshalb regelmäßig angepasst. Die aktuelle Debatte dreht sich nun darum, ob der vorgesehene Schritt für 2027 und 2028 weit genug geht.

Warum die Einkommensteuer für Handwerksbetriebe im Harz wichtig ist

Für viele Handwerksunternehmen ist das Thema unmittelbarer als für klassische Kapitalgesellschaften. Nach Angaben der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade sind mehr als 80 Prozent der von ihr vertretenen Betriebe Personenunternehmen.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden Unternehmensgewinne grundsätzlich über die persönliche Einkommensteuer der Inhaber versteuert. Veränderungen am Einkommensteuertarif wirken sich deshalb direkt auf die verfügbare Liquidität des Betriebs aus.

Aus Sicht der Kammer geht es dabei nicht nur um die private Steuerlast der Unternehmer. Höhere Abgaben können auch die Spielräume für Investitionen, Maschinen, Fahrzeuge oder andere betriebliche Ausgaben beeinflussen.

Der Landkreis Goslar gehört zum Bezirk der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Die Stellungnahme richtet sich damit auch an Betriebe im Harz, selbst wenn die Kammer ihre Kritik nicht speziell für Goslar aufgeschlüsselt hat.

Das Wichtigste in Kürze

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade kritisiert Teile der geplanten Einkommensteuerreform 2027. Für Handwerksbetriebe im Landkreis Goslar und im Harz stehen insbesondere kalte Progression, Gewerbesteuer und der Steuerbonus für Handwerkerleistungen im Mittelpunkt.

Was ist passiert?
Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade fordert Nachbesserungen am Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums.
Wo?
Der Landkreis Goslar gehört zum Bezirk der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.
Wer ist betroffen?
Nach Angaben der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade sind mehr als 80 Prozent der von ihr vertretenen Betriebe Personenunternehmen.
Was gilt konkret?
Nach dem Referentenentwurf soll die Ermäßigung auf 15 Prozent sinken.
Was ist noch offen?
Der Referentenentwurf ist noch kein beschlossenes Gesetz.

Stand: · Quellen

Die Einkommensteuerreform sieht zugleich Entlastungen vor

Die Warnung vor einer höheren Belastung greift allerdings nur einen Teil des Referentenentwurfs heraus. Das Bundesfinanzministerium plant zugleich mehrere Entlastungen, die ab 2027 und teilweise ab 2028 gelten sollen.

Der Grundfreibetrag soll von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 steigen. Für 2028 sind 12.900 Euro vorgesehen. Einkommen bis zu dieser Grenze bleiben grundsätzlich steuerfrei.

Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll angehoben werden. Vorgesehen ist eine Erhöhung von 1.230 auf 1.430 Euro. Hinzu kommen Veränderungen bei familienbezogenen Leistungen: Das Kindergeld soll von derzeit 259 Euro auf 267 Euro monatlich im Jahr 2027 steigen, 2028 dann auf 272 Euro.

Der Entwurf enthält außerdem Änderungen bei höheren Einkommen. Für zu versteuernde Einkommen zwischen 250.000 und 279.999 Euro ist ein Grenzsteuersatz von 45 Prozent vorgesehen. Ab 280.000 Euro soll dieser auf 47 Prozent steigen.

In seiner Gesamtbetrachtung geht das Bundesfinanzministerium nicht von einer allgemeinen Steuererhöhung aus. Der Referentenentwurf enthält sowohl Entlastungen als auch Gegenfinanzierungen. Unter dem Strich rechnet das Ministerium mit Steuermindereinnahmen.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen soll gekürzt werden

Für die Branche enthält die Einkommensteuerreform noch einen weiteren Punkt, der unmittelbar relevant ist: Der Steuerbonus für private Handwerkerleistungen soll reduziert werden.

Bislang können private Haushalte 20 Prozent bestimmter Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Der maximale Steuerabzug beträgt 1.200 Euro.

Nach dem Referentenentwurf soll die Ermäßigung auf 15 Prozent sinken. Gleichzeitig würde sich der maximale Steuerabzug auf 900 Euro reduzieren.

Damit würde ein steuerlicher Anreiz kleiner, der bislang die Beauftragung von Handwerksleistungen für private Haushalte attraktiver macht. Wie stark sich diese Änderung tatsächlich auf die Nachfrage auswirken könnte, lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht belastbar ableiten.

Auch bei bestimmten Minijobs sieht der Entwurf eine Veränderung vor. Der Pauschsteuersatz soll von zwei auf fünf Prozent steigen.

Streitpunkt Gewerbesteuer: Kammer fordert höheren Anrechnungsfaktor

Neben der kalten Progression richtet sich die Kritik der Handwerkskammer auf die Gewerbesteuer. Bei Personenunternehmen kann die gezahlte Gewerbesteuer grundsätzlich auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Nach geltendem Recht ist dabei das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags maßgeblich.

Bei kommunalen Gewerbesteuerhebesätzen oberhalb von rund 400 Prozent reicht diese Anrechnung jedoch nicht mehr in jedem Fall aus, um die Belastung vollständig auszugleichen.

Die Handwerkskammer fordert deshalb, den Anrechnungsfaktor auf mindestens 4,5 anzuheben. Damit sollen vor allem Personenunternehmen in Kommunen mit höheren Gewerbesteuerhebesätzen entlastet werden.

Für den Landkreis Goslar liegen aus der bisherigen Recherche allerdings keine belastbaren Angaben dazu vor, wie viele Betriebe von dieser Konstellation konkret betroffen wären. Auch eine vollständige Aufschlüsselung der Gewerbesteuerhebesätze der einzelnen Kommunen war nicht Bestandteil der Stellungnahme.

Für Goslar und den Harz bleibt das Gesetzgebungsverfahren entscheidend

Die Auseinandersetzung um die Einkommensteuerreform ist deshalb weniger eindeutig, als es die zugespitzte Kritik zunächst vermuten lässt. Der Entwurf enthält Entlastungen, höhere Freibeträge und steigende familienbezogene Leistungen. Gleichzeitig sieht die Handwerkskammer Belastungen an Stellen, die für viele Betriebe wirtschaftlich besonders relevant sind.

Entscheidend ist dabei die Frage, ob der Einkommensteuertarif die Inflation ausreichend berücksichtigt. Genau dort setzt die Kritik der Kammer an. Hinzu kommen die geplante Kürzung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen und die Forderung nach einer besseren Anrechnung der Gewerbesteuer.

Der Referentenentwurf ist noch kein beschlossenes Gesetz. Im weiteren Verfahren können einzelne Regelungen verändert, ergänzt oder gestrichen werden. Für die Handwerksbetriebe im Landkreis Goslar und im Harz bleibt deshalb vorerst offen, welche Belastungen und Entlastungen am Ende tatsächlich greifen.

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