Sportprojekt im Harz
Kletterzentrum Wernigerode: Stadt unterstützt Millionenprojekt – Baubeginn noch offen

Sportprojekt im Harz

Der Deutsche Alpenverein treibt die Pläne für ein neues Kletterzentrum in Wernigerode voran. Bei einem Herbstfest am 16. Oktober stellte die örtliche Sektion das Millionenprojekt am Gießerweg in den Mittelpunkt. Die Stadt hat bereits einen Zuschuss von bis zu 500.000 Euro beschlossen. Ob der angestrebte Baubeginn 2027 gelingt, hängt jedoch von weiteren Finanzierungszusagen und der Baugenehmigung ab.
Wernigerode, 22. Oktober 2026. Auf dem Gelände am Gießerweg 6 soll eine Sportstätte entstehen, die weit über das bisherige Kletterangebot der Stadt hinausgeht. Der Deutsche Alpenverein (DAV), Sektion Wernigerode, plant eine kombinierte Kletter- und Boulderhalle mit Außenanlagen, Trainingsmöglichkeiten für unterschiedliche Leistungsgruppen und Angeboten für den Inklusionssport. Das Vorhaben hat inzwischen eine wichtige politische Hürde genommen. Bis zur Umsetzung sind allerdings noch wesentliche Fragen zu klären.
Am Freitag, dem 16. Oktober, hatte der Verein Mitglieder und Interessierte zu einem Herbstfest auf das vorgesehene Baugelände eingeladen. Im Mittelpunkt standen die Pläne für das neue Kletterzentrum in Wernigerode, der Stand der Finanzierung und die nächsten Schritte. Die Veranstaltung sollte zugleich Gelegenheit bieten, Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen.
Wie viele Menschen tatsächlich teilnahmen, ist anhand der verfügbaren Vereinsunterlagen nicht unabhängig nachprüfbar. Die Veranstaltung selbst und ihre angekündigten Inhalte sind durch die offizielle Einladung des DAV dokumentiert.
Der Neubau soll ein Problem lösen, das mit der Entwicklung des Vereins gewachsen ist. Die DAV-Sektion Wernigerode zählt nach Angaben der Stadtverwaltung mehr als 1.300 Mitglieder. Bislang nutzt sie eine Kletteranlage in der Stadtfeldturnhalle. Deren Kapazitäten reichen nach Darstellung der Verantwortlichen nicht mehr aus, um den Trainingsbedarf angemessen abzudecken.
Das geplante Kletterzentrum soll deshalb zusätzliche Möglichkeiten für den Vereins- und Freizeitsport schaffen. Vorgesehen sind eine Halle für das Klettern und Bouldern sowie mehrere Sportbereiche im Freien. Das Konzept richtet sich nicht ausschließlich an erfahrene Kletterer. Auch Kinder, Familien und Menschen mit Behinderungen werden in den Planungsunterlagen ausdrücklich berücksichtigt.
Die Stadt Wernigerode bewertet das Projekt als Sportinfrastruktur mit regionaler Bedeutung. Neben dem klassischen Vereinsbetrieb sind weitere Nutzungen vorgesehen, darunter spezielle Trainings- und Ausbildungsangebote.
Die kommunale Beschlussvorlage beschreibt ein vielseitiges Bauvorhaben. Zum geplanten Angebot gehören:
Gerade die vorgesehene Nutzung durch Einsatzkräfte erweitert den Anspruch des Projekts. Die Anlage soll nicht allein der sportlichen Freizeitgestaltung dienen, sondern auch besondere Ausbildungsanforderungen berücksichtigen. Wie die einzelnen Bereiche im fertigen Gebäude angeordnet werden, lässt sich aus den bisher ausgewerteten Unterlagen noch nicht abschließend entnehmen.
Bei der Planung spielen auch ökologische Gesichtspunkte eine Rolle. Die städtischen Unterlagen nennen eine Dachbegrünung, Photovoltaik und Maßnahmen für eine nachhaltige Wasserwirtschaft. Damit sollen entsprechende Anforderungen bereits im Baukonzept berücksichtigt werden.
Welche technischen Lösungen tatsächlich umgesetzt werden, bleibt der weiteren Planung vorbehalten. Verbindliche Angaben zu Anlagenleistungen oder konkreten Einsparungen liegen in den ausgewerteten Dokumenten nicht vor.
Prüfstatus: partly confirmed
Das Herbstfest vom 16. Oktober war als Informations- und Begegnungsveranstaltung angelegt. Der DAV hatte bereits Anfang des Monats öffentlich dazu eingeladen. Mitglieder sollten zunächst zwischen 15 und 16 Uhr über den Stand der Planungen, mögliche Termine und das weitere Vorgehen informiert werden. Ab 16 Uhr war ein öffentlicher Veranstaltungsteil für weitere Interessierte vorgesehen.
Der Verein hatte dafür ein Rahmenprogramm angekündigt, darunter ein Spielmobil, eine Hüpfburg und Musik. Auch Grillangebote und kostenlose Getränke waren vorgesehen. Das Treffen verband damit die Vorstellung des Bauprojekts mit einem Angebot für Familien und Vereinsmitglieder.
Im Mittelpunkt stand dennoch die künftige Sportstätte. Besucher sollten sich über die Planung und Finanzierung informieren und eigene Vorstellungen einbringen können. Ob während der Veranstaltung neue Zusagen, überarbeitete Entwürfe oder zusätzliche Termine bekannt gegeben wurden, ist aus den vorliegenden Informationen nicht ersichtlich.
Die öffentlich dokumentierte Einladung belegt somit den Anlass und das vorgesehene Programm. Ein gesicherter Bericht über den tatsächlichen Veranstaltungsverlauf liegt der Recherche nicht zugrunde.
Für die weitere Entwicklung des Projekts ist der Beschluss des Wernigeröder Stadtrates vom 10. September 2026 entscheidend. Das Gremium stimmte einem einmaligen Zuschuss von maximal 500.000 Euro zu. 35 Ratsmitglieder votierten dafür, fünf enthielten sich. Gegenstimmen gab es nicht.
Damit hat die Stadt ihre grundsätzliche Bereitschaft zur finanziellen Beteiligung festgehalten. Eine sofortige und uneingeschränkte Auszahlung bedeutet der Beschluss jedoch nicht.
Nach Angaben der Stadt Wernigerode ist die Förderung an konkrete Voraussetzungen gebunden. Dazu gehören eine Beteiligung des Landkreises Harz, eine rechtskräftige Baugenehmigung und gesicherte Grundstücksrechte. Erst wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, kann der städtische Finanzierungsbeitrag im vorgesehenen Rahmen wirksam werden.
Eine zentrale Bedingung betrifft den Landkreis. Er soll das Vorhaben mit mindestens 500.000 Euro unterstützen. Die Beteiligung ist damit ein wesentlicher Bestandteil der vom Stadtrat beschlossenen Förderkonstruktion.
In einer Ausschussberatung vom 17. August wurde noch darauf hingewiesen, dass keine schriftliche Zusage des Landkreises über eine konkrete Förderhöhe vorliege. Ob inzwischen eine verbindliche Bewilligung erfolgt ist, lässt sich aus den ausgewerteten Unterlagen nicht abschließend feststellen.
Für die Finanzierung ist diese Unterscheidung erheblich. Der kommunale Beschluss sichert einen möglichen Beitrag der Stadt unter bestimmten Bedingungen. Er ersetzt weder die erforderlichen Zusagen anderer Geldgeber noch die baurechtlichen Voraussetzungen.
Welchen finanziellen Umfang das neue Kletterzentrum erreichen könnte, wurde bereits in den städtischen Gremien erörtert. Bei einer Beratung des Finanzausschusses am 27. August war von einem Kostenrahmen zwischen vier und fünf Millionen Euro die Rede.
Diese Größenordnung beschreibt den damaligen Planungsstand. Ein endgültiger Baupreis ist damit nicht festgelegt. Ebenso wenig lässt sich daraus ableiten, dass sämtliche Mittel für die Gesamtinvestition bereits verbindlich zur Verfügung stehen.
Der städtische Zuschuss soll nach dem Beschluss aus Mitteln finanziert werden, die Wernigerode 2027 aus dem Sondervermögen des Bundes erhält. Zugleich hat die Stadt festgelegt, dass aus der einmaligen Investitionsförderung keine Verpflichtung zu späteren Zuschüssen für den laufenden Betrieb entstehen soll.
Die Beratungen in den kommunalen Gremien zeigen, dass sich die politische Diskussion nicht allein um die sportliche Bedeutung des Neubaus drehte. Auch die Herkunft der Fördermittel spielte eine Rolle.
Im Hauptausschuss wurde die Auffassung vertreten, der städtische Beitrag solle besser aus dem regulären Haushalt als aus dem Sondervermögen finanziert werden. Die Diskussion betraf damit vor allem die haushaltspolitische Einordnung des Zuschusses, nicht zwangsläufig eine grundsätzliche Ablehnung der Kletteranlage.
Der Stadtrat entschied schließlich mit deutlicher Mehrheit für die Förderung. Die Bedingungen des Beschlusses machen zugleich deutlich, dass die Stadt ihre finanzielle Beteiligung an den weiteren Projektfortschritt knüpft.
Auch die langfristige wirtschaftliche Verantwortung ist dabei ein Thema. Während die Kommune einen begrenzten Investitionszuschuss vorsieht, schließt der Beschluss eine daraus folgende Verpflichtung zur dauerhaften Betriebskostenförderung ausdrücklich aus.
Als möglicher Baubeginn wurde in den kommunalen Beratungen der Sommer 2027 genannt. Ein verbindlicher Starttermin ist das nicht. Vor den ersten Bauarbeiten müssen insbesondere die Finanzierung, die Grundstücksrechte und die Genehmigung geklärt sein.
Ein belastbarer Eröffnungstermin für die neue Kletter- und Boulderhalle liegt ebenfalls nicht vor. Der bisherige Zeitplan bleibt damit eine Zielvorstellung, deren Umsetzung von den weiteren Entscheidungen abhängt.
Das Herbstfest im Oktober änderte an diesen formalen Anforderungen nichts. Es bot dem Verein jedoch die Gelegenheit, das Vorhaben öffentlich zu erläutern und die geplante Nutzung der Anlage vorzustellen.
Für den DAV Wernigerode ist die Entscheidung des Stadtrates ein wichtiger Schritt. Der Verein verfolgt mit dem geplanten Kletterzentrum ein Vorhaben, das den bisherigen Trainingsbetrieb erweitern und zusätzliche Sportangebote in der Stadt schaffen soll. Die kommunalen Unterlagen beschreiben dafür ein Konzept, das Vereinsarbeit, Freizeitsport, Inklusion und spezielle Ausbildungszwecke verbindet.
Der Standort am Gießerweg ist vorgesehen, die städtische Förderung beschlossen, der Bedarf aus Sicht des Vereins dargelegt. Offen bleiben wesentliche Voraussetzungen für die Umsetzung.
Ob 2027 tatsächlich gebaut werden kann, hängt deshalb vor allem von der gesicherten Gesamtfinanzierung und dem Baurecht ab. Erst mit den notwendigen Zusagen und Genehmigungen erhält das geplante Kletterzentrum in Wernigerode die Grundlage für den Übergang von der Planung zum Bau.
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