
Quedlinburg – Ein dreister Diebstahl beschäftigt derzeit die Polizei im Harz. In einem Bistro entwendete ein bislang unbekannter Mann eine Geldbörse, um nur wenige Minuten später mit der gestohlenen EC-Karte mehrfach Bargeld abzuheben. Die Ermittler veröffentlichen nun Fahndungsfotos und hoffen auf Hinweise aus der Bevölkerung.
Die Tat im Detail
Der Vorfall ereignete sich am 10. Dezember 2024 in der Westerhäuser Straße in Quedlinburg. Gegen Mittag betrat der Täter ein Bistro, in dem er offenbar gezielt auf eine Gelegenheit zum Diebstahl lauerte. Innerhalb kurzer Zeit gelang es ihm, eine Geldbörse an sich zu nehmen. Nur wenige Minuten später, zwischen 12:45 und 12:49 Uhr, nutzte er die darin enthaltene EC-Karte an einem Geldautomaten der Commerzbank in der Bahnhofstraße, um mehrere Bargeldabhebungen vorzunehmen.
Die Polizei Harz hat inzwischen Fahndungsbilder veröffentlicht, die den Mann bei den Abhebungen zeigen. Auffällig ist, dass er dabei eine Maske trug, vermutlich um seine Identität zu verschleiern. Laut ergänzenden Hinweisen aus sozialen Medien soll der Täter außerdem an Automaten in der Quedlinburger Süderstadt und in Bad Suderode aktiv gewesen sein. Es gibt Berichte, dass die Karte zusätzlich zum Kauf von Zigaretten eingesetzt wurde.
Öffentlichkeitsfahndung: Hinweise dringend gesucht
Die Ermittler bitten die Bevölkerung um Mithilfe: Wer den abgebildeten Mann erkennt oder Angaben zu seinem Aufenthaltsort machen kann, soll sich beim Polizeirevier Harz unter der Telefonnummer 03941/674-293 melden. Die Veröffentlichung der Bilder in sozialen Medien hat bereits zu einer erhöhten Aufmerksamkeit geführt. Lokale Facebook- und X-Beiträge werden intensiv geteilt und kommentiert – eine wertvolle Unterstützung, da laut Polizei in solchen Fällen jeder Hinweis entscheidend sein kann.
Ein Fall, der ins Muster passt
Der Quedlinburger Diebstahl ist kein Einzelfall. Bundesweit kommt es regelmäßig zu Taten, bei denen Täter EC-Karten entwenden und noch vor einer Sperrung des Kontos Bargeld abheben. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gab es in den vergangenen Jahren mehrere nahezu identische Vorfälle: immer mit der gleichen Abfolge – Diebstahl, schnelle Nutzung der Karte, oft mit PIN, und anschließend eine Öffentlichkeitsfahndung mit Bildern aus Überwachungskameras.
Wie Täter vorgehen
Aus Erfahrungsberichten in Foren und aus Polizeimeldungen ergibt sich ein typisches Vorgehen:
- Die PIN wird vorab ausgespäht, oft in gastronomischen Betrieben, Geschäften oder am Geldautomaten.
- Die Karte wird in einem unaufmerksamen Moment entwendet – in diesem Fall während des Bistro-Aufenthalts.
- Die Abhebung erfolgt umgehend, meist innerhalb weniger Minuten, um der Sperrung zuvorzukommen.
- Zusätzliche Käufe wie Zigaretten oder Elektronikartikel können folgen, solange die Karte noch funktioniert.
Rechtliche Einordnung und Haftungsfragen
Viele Betroffene fragen sich nach einem solchen Vorfall: „Was passiert, wenn mit gestohlener EC-Karte Geld abgehoben wurde?“ Grundsätzlich gilt: Unautorisierte Abbuchungen müssen von der Bank erstattet werden, wenn der Karteninhaber unverzüglich reagiert und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Grob fahrlässig wäre etwa, die PIN zusammen mit der Karte aufzubewahren oder sie leicht zugänglich zu notieren. In solchen Fällen kann die Bank die Erstattung verweigern.
Ein weiterer zentraler Begriff in der juristischen Aufarbeitung ist der Anscheinsbeweis. Er besagt, dass bei Abhebungen mit der Originalkarte und korrekter PIN angenommen wird, der Karteninhaber selbst habe die Transaktion durchgeführt. Diese Beweisvermutung zu widerlegen, ist für Betroffene oft schwierig und erfordert eine detaillierte Darstellung des Tathergangs.
Aktuelle Zahlen zu EC-Kartenbetrug
Statistiken des Bundeskriminalamts zeigen, dass es allein 2024 in Deutschland über 23.900 Fälle gab, bei denen Zahlungskarten samt PIN rechtswidrig erlangt wurden. Der Gesamtschaden lag bei mehr als 38 Millionen Euro. Ohne PIN wurden im selben Zeitraum rund 15.170 Fälle registriert – mit einem Schaden von knapp 7 Millionen Euro. Die Aufklärungsquote bei Fällen mit PIN lag bei rund 29 Prozent.
Kategorie | Anzahl Fälle (2024) | Gesamtschaden | Aufklärungsquote |
---|---|---|---|
Karte mit PIN | 23.905 | 38,2 Mio. € | 29 % |
Karte ohne PIN | 15.170 | 6,8 Mio. € | k. A. |
Technische Hintergründe: Skimming und Shimming
Während in der Vergangenheit oft das sogenannte Skimming – das Auslesen von Magnetstreifendaten – verbreitet war, ist diese Methode in Deutschland durch die Einführung des EMV-Chips stark zurückgegangen. Heute sind eher Techniken wie Shimming oder simples PIN-Auspähen verbreitet. Besonders gefährdet sind Karten im Auslandseinsatz, wo ältere Sicherheitsstandards noch gelten.
Prävention: So schützen Sie sich
Die Polizei und Verbraucherberatungen empfehlen einfache, aber wirksame Maßnahmen:
- PIN stets verdeckt eingeben – auch bei scheinbar unbeobachteten Terminals.
- Karte und PIN niemals gemeinsam aufbewahren.
- Regelmäßig Kontoauszüge prüfen und Unregelmäßigkeiten sofort melden.
- Bei Verlust sofort die Sperr-Hotline 116 116 anrufen und Karte sperren lassen.
- Über die Polizei die Sperrung im KUNO-System für Lastschriften veranlassen.
Viele fragen in diesem Zusammenhang: „Wie sperre ich meine EC-Karte, wenn sie gestohlen wurde?“ Neben der genannten bundesweiten Sperrnummer bieten auch die meisten Banken direkte Sperrmöglichkeiten per Onlinebanking oder App an.
Was tun im Ernstfall?
Betroffene sollten nach einem Diebstahl schnell und überlegt handeln. Eine sinnvolle Reihenfolge lautet:
- Karte sofort sperren (Hotline 116 116 oder Bank-App).
- Polizei informieren und Anzeige erstatten.
- Über die Polizei KUNO-Sperre für Lastschriften veranlassen.
- Bank schriftlich informieren und Erstattung fordern.
- Kontoauszüge prüfen und alle unberechtigten Abbuchungen dokumentieren.
Ein häufiges Anliegen lautet: „Kann ich Geldabhebungen mit gestohlener EC-Karte verfolgen lassen?“ Zwar kann Bargeld nicht direkt nachverfolgt werden, jedoch lassen sich anhand von Kontoauszügen Uhrzeiten und Orte feststellen. Diese Informationen nutzt die Polizei, um mögliche Videoaufnahmen von Überwachungskameras zu sichern.
Community-Erfahrungen und rechtliche Stolperfallen
In Online-Foren berichten viele Nutzer von ähnlichen Vorfällen. Sie schildern den Frust, wenn Banken aufgrund des Anscheinsbeweises Erstattungen verweigern. Manche konnten durch lückenlose Dokumentation und Zeugenaussagen erreichen, dass die Bank den Schaden doch übernahm. Die entscheidende Empfehlung aus diesen Berichten: Alle Schritte genau dokumentieren und jede Kommunikation mit Bank und Polizei schriftlich festhalten.
Wer haftet bei missbräuchlicher Nutzung?
Die Haftungsfrage beschäftigt viele Betroffene. Gesetzlich ist der Eigenanteil auf 50 Euro begrenzt, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wird jedoch nachgewiesen, dass der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, etwa indem er die PIN leicht zugänglich notiert, entfällt dieser Schutz.
Lokaler Ermittlungsstand
Im aktuellen Fall setzt die Polizei Harz auf die Wirkung der Öffentlichkeitsfahndung. Erfahrungsgemäß kommen nach der Veröffentlichung von Bildern schnell Hinweise aus der Bevölkerung. Die Ermittler prüfen jede Spur sorgfältig. Ob der Täter bereits in anderen Regionen aufgefallen ist, wird derzeit ebenfalls untersucht.
Ein komplexes Problem mit vielen Facetten
Der Fall von Quedlinburg zeigt, wie wichtig schnelles Handeln und öffentliche Aufmerksamkeit sind. EC-Kartenbetrug ist kein Randphänomen, sondern betrifft jährlich Tausende Menschen in Deutschland. Neben der strafrechtlichen Verfolgung spielt auch die Prävention eine große Rolle. Denn jede gescheiterte Tat schützt nicht nur das Konto eines Einzelnen, sondern schwächt auch das Geschäftsmodell der Täter.
Für Bürgerinnen und Bürger gilt: Wachsamkeit im Alltag, ein bewusster Umgang mit persönlichen Daten und die Kenntnis der richtigen Schritte im Ernstfall können entscheidend sein. Auch wenn der finanzielle Schaden oft von der Bank ersetzt wird, bleibt der emotionale und zeitliche Aufwand für Betroffene erheblich. Die Hoffnung bleibt, dass dank der veröffentlichten Bilder und der Mithilfe der Bevölkerung der maskierte Täter bald gefasst wird.